Andrang bei Neckermann-Prozess

von Redaktion

Frankfurt – Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt muss sich für heute um 10 Uhr einen größeren Verhandlungsraum für den Fall Neckermann suchen. Das angestammte Zimmer reicht nicht aus, um die Vielzahl der Anwälte und Teilnehmer des Zivilprozesses (Az.: 2-21 O 182/17) aufzunehmen, der auch am Wirtschaftsstandort Frankfurt die üblichen Dimensionen sprengt. Im Kern geht es um die Frage, zu welchem exakten Zeitpunkt der Versandhändler Neckermann 2012 pleite und ab wann das erkennbar war. Nach Auffassung der Insolvenzverwalter Joachim Kühne und Michael Frege von der Kanzlei CMS hat das damalige Management um den Chef Henning Koopmann im Frühjahr 2012 zu lange mit dem Insolvenzantrag gewartet. Sie verlangen von den damaligen Geschäftsführern und Aufsichtsräten insgesamt rund 19,8 Millionen Euro zurück, die nach ihrer Auffassung nicht mehr hätten ausgegeben werden dürfen. Den Aufsichtsratsmitgliedern, unter ihnen auch Arbeitnehmervertreter, werfen die Kläger vor, ihre Überwachungspflichten verletzt zu haben. Das Gericht startet zunächst eine Güteverhandlung. Einer Justizsprecherin zufolge würde im Fall eines Scheiterns der Einigung sofort in die mündliche Verhandlung eingestiegen. Der einstmals größte Versandhändler in Deutschland hatte das Internet zwar schnell als Vertriebskanal erkannt, aber nicht auf die Umbrüche reagiert, die permanente Verfügbarkeit und Preistransparenz bedeuteten. dpa

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