Privatvermietung bleibt erlaubt

Der Trend zur Vermietung von Ferienwohnungen im Internet bekommt Rückenwind vom Bundesgerichtshof. Eigentümergemeinschaften dürfen solch eine Nutzung nicht gegen den Willen einzelner Eigentümer verbieten.

VON ANJA SEMMELROCH

Karlsruhe – Nicht jeder wünscht sich in der Nachbarschaft wechselnde Feriengäste – trotzdem können Kurzzeit-Vermietungen einem Wohnungsbesitzer nicht von den Miteigentümern in der Wohnanlage untersagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit aus Niedersachsen

Montag, 20. April 2026

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