P&R-Pleite: Insolvenzverwalter stellt Zahlung in Aussicht

von Redaktion

Geschädigte können auf 560 Millionen Euro hoffen – Drei Viertel der Anlegergelder vermutlich für immer verloren

München – In der wohl größten deutschen Anlegerpleite aller Zeiten können Geschädigte bis Ende 2021 auf mindestens 560 Millionen Euro Rückzahlung hoffen. Diese Summe hat Insolvenzverwalter Michael Jaffé jetzt genannt. Gesichert habe er bereits 110 Millionen Euro durch die anhaltende Vermietung der Schiffscontainer, die P&R insgesamt 54 000 Gläubigern zur vermeintlich lukrativen Geldanlage verkauft hat.

Mit weiteren 150 Millionen Euro Vermieterlös kalkuliert Jaffé bis Ende 2019. Insgesamt könne die Summe bis Ende 2021 auf 560 Millionen Euro anwachsen, falls die globalen Vermietmärkte für Container nicht überraschend einbrechen. Das klingt nach viel Geld, ist aber bei rund 3,5 Milliarden Euro, die Anleger in P&R investiert haben, nur gut ein Siebtel der gesamten Schadensumme.

Das Positive ist, dass schnell Geld fließen würde. Denn die P&R-Anleger sind vielfach Senioren, die mit den vermeintlich sicheren Rückflüssen aus der Anlage in Schiffscontainer ihren Lebensabend finanzieren wollten. Gut die Hälfte von ihnen ist älter als 60 Jahre, ein Drittel sogar über 70-jährig.

Über die zu erwartenden 560 Millionen Euro hinaus würden wohl noch weitere Gelder auf den Konten des Insolvenzverwalters fließen, erklärte dessen Sprecher. Über die Dimension wollte er aber nicht spekulieren. Experten schätzen am Ende eine Insolvenzquote von maximal 25 Prozent. Damit wären drei Viertel aller Anlegergelder für immer verloren.

Voraussetzung für eine erste Abschlagszahlung an Geschädigte 2020 ist, dass sie dem von Jaffé ausgearbeiteten Vergleichsvorschlag zustimmen. Dazu verschickt der Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen an alle Gläubiger zehntausende Schreiben. „Die Vergleichsvereinbarung kann nur umgesetzt werden, wenn sie von einer überragenden Mehrheit der Gläubiger akzeptiert wird“, stellt Jaffé klar. Eine Quote dafür nennt er nicht.

Experten sagen, dass eine Zustimmung von mindestens 90 Prozent nötig ist, um die Vereinbarung umzusetzen und ab 2020 erste Gelder auszuzahlen. Mit großem Gegenwind rechnet man im Umfeld der Insolvenzverwaltung nicht und glaubt an ein Durchwinken des Vergleichsvorschlags. Ein Indiz dafür ist das Votum der Gläubigerausschüsse der insgesamt vier deutschen P&R-Gesellschaften. Die haben Jaffés Vergleich schon einstimmig abgenickt. Ob das nun auch die Gläubiger selbst tun, wird wohl angesichts zigtausender Antworten nicht mehr vor Ende Mai zum nächsten von Jaffé vorgesehenen Prüfungstermin feststehen, warnt der Insolvenzverwalter vorsorglich vor.

Sein Wirken darf bislang als durchaus erfolgreich gelten. Erfahrene Insolvenzexperten hatten noch 2018 geschätzt, dass erstes Geld an geschädigte Anleger nicht vor 2022 fließen wird. Schwierig war die Ausgangslage auch, weil die P&R-Führungsgesellschaft in der Schweiz sitzt, wo deutsches oder EU-Recht nicht gilt. Nach einigem juristischen Tauziehen hat Jaffé aber Zugriff auf die Geschäftsanteile der Schweizer P&R-Muttergesellschaft erhalten.

Fachleute sprechen beim Fall P&R von einer Kriminal-insolvenz, also einem kriminellen Zutun der handelnden Akteure. Das war allen voran P&R-Gründer Heinz Roth, gegen den die Staatsanwaltschaft München Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhoben hat.

Das Unternehmen aus Grünwald im Landkreis München hat Anlegern 1,6 Millionen Container verkauft. Jaffé hat aber nur rund 600 000 dieser Transportboxen vorgefunden. Eine Million Container sind also entgegen der Anlagevereinbarungen nie angeschafft oder verkauft worden, um Zahlungen an Anleger so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Das wäre ein klassisches Schneeballsystem. Versuchen können Anleger deshalb auch gegen Roth persönlich Schadenersatz geltend zu machen. Da dessen Privatvermögen aber nur auf rund 13 Millionen Euro beziffert wird, verblasst das im Angesicht der über drei Milliarden Euro Schadenssumme. Zudem dauern solche Prozesse oft lange.

T. MAGENHEIM-HÖRMANN

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