Arbeitsschutz oder Rückkehr zur Stechuhr?

Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Ziel ist, dass Überstunden honoriert und Ruhezeiten eingehalten werden.

VON VERENA SCHMITT-ROSCHMANN

Luxemburg – Dieses Urteil könnte die Arbeitswelt umkrempeln: Alle Unternehmen sollen verpflichtet werden, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das bedeutet nicht unbedingt die Stechuhr für alle, denn möglich ist zum Beispiel auch eine f

Mittwoch, 14. Januar 2026

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