Luxemburg – Dieses Urteil könnte die Arbeitswelt umkrempeln: Alle Unternehmen sollen verpflichtet werden, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das bedeutet nicht unbedingt die Stechuhr für alle, denn möglich ist zum Beispiel auch eine flexible Erfassung per App. Aber das Telefonat mit dem Chef nach Feierabend, die dienstliche E-Mail beim Frühstückskaffee – all das soll künftig als Arbeitszeit abgerechnet werden. Die Arbeitgeber sind empört, während die Gewerkschaften jubilieren. Aber was ändert sich nun konkret?
Was hat der EuGH genau entschieden?
Der Kern des Urteils lautet: Alle EU-Staaten müssen Arbeitgeber verpflichten, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der von jedem Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten. Anlass war eine Klage in Spanien, doch gilt die Vorgabe auch für Deutschland. Wie die Systeme genau aussehen, können die EU-Staaten entscheiden. Es gibt also Spielräume bei der Umsetzung und auch die Option auf Ausnahmen für einzelne Tätigkeiten, die sich zum Beispiel nicht genau bemessen lassen.
Was soll das Urteil bringen?
Der EuGH pocht auf EU-Arbeitnehmerrechte zum Schutz der Gesundheit. Jeder Arbeitnehmer habe ein Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Nur wenn die gesamte Arbeitszeit systematisch erfasst werde, lasse sich auch Mehrarbeit beziffern. Für Deutschland gibt die Bundesregierung die Zahl der Überstunden 2017 mit 2,1 Milliarden an, die Hälfte davon unbezahlt – wobei eine exakte Zahl eben auch eine Aufzeichnung voraussetzt.
Was bedeutet das für deutsche Arbeitnehmer?
„Jegliche Arbeitszeit muss jetzt erfasst werden“, sagte Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds. „Wir freuen uns sehr.“ Aus Sicht der Gewerkschaften spricht das Urteil nicht gegen flexible Arbeitszeiten, auch nicht gegen Arbeit von zu Hause. Mit modernen Instrumenten wie Apps lasse sich die Zeit auch für flexible Arbeitnehmer erfassen. Aber die gesetzlich gedeckelte Arbeitszeit und die gesetzlichen Ruhezeiten von mindestens elf Stunden dürften leichter durchzusetzen sein. „Wenn man abends um neun noch einmal dienstlich telefoniert oder E-Mails beantwortet, ist das Arbeitszeit“, erläuterte Buntenbach. Bei einer Ruhezeit von elf Stunden „darf man nicht vor acht Uhr am nächsten Morgen wieder anfangen“.
Wie ist denn die Rechtslage bisher?
„Schon jetzt muss nach dem Gesetz die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit, also Überstunden, erfasst werden“, erläuterte der Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung. „Dafür muss die reguläre Arbeitszeit bekannt sein.“ Das bedeute, dass Arbeitgeber eigentlich schon jetzt die Arbeitszeit feststellen müssten und sich in der Praxis kaum etwas ändern dürfte. Nur wird das offenbar nicht überall erfüllt.
Wie viele Arbeitnehmer sind in Deutschland betroffen?
Nach Gewerkschaftsangaben ist das mindestens jeder fünfte Arbeitnehmer. Während Kräfte mit festen Dienstplänen wie Verkäuferinnen einen guten Überblick über ihre Arbeitszeiten hätten, sei dies bei Mitarbeitern im Außendienst oder bei Heimarbeitsplätzen oft nicht der Fall. Ein Beispiel sei die Kommunikationsbranche. Aber auch Klinikärzte fühlen sich angesprochen. „Überschreitungen der Höchstarbeitszeitgrenzen sind in deutschen Krankenhäusern an der Tagesordnung“, erklärte ihre Gewerkschaft Marburger Bund.
Rollt auf die Unternehmen eine Bürokratiewelle zu?
Davon sind einige Experten überzeugt, etwa die Münchner Arbeitsrechtsexpertin Cornelia Marquardt. Künftig müssten alle Arbeitgeber Zeiterfassungssysteme einrichten. Auch der Fachanwalt Sören Langner meinte: „Die Erfassung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit bedeutet für Arbeitgeber ein neues Bürokratiemonster und das vorläufige Ende der Vertrauensarbeitszeit.“ So sehen das auch Arbeitgeberverbände. „Nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Vorhaben zur Entsenderichtlinie zeigt die EU mit dieser Entscheidung abermals, wie Bürokratie auf- und nicht abgebaut wird und moderne Arbeitsformen und -abläufe erschwert werden“, schimpfte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall.