Midi-Jobber dürfen mehr verdienen

von Redaktion

Ab 1. Juli 1300 statt bisher 850 Euro ohne Sozialversicherungsbeiträge

München – Minijobs mit einem Monatseinkommen von bis zu 450 Euro kennt jeder. Aber rund 1,3 Millionen Menschen verdienen mit einem sogenannten Midi-Job ihr Geld. Und für die gibt es eine Änderung zum 1. Juli. Dann wird die Einkommensgrenze für Midi-Jobber, die bisher höchstens 850 Euro im Monat verdienen durften, um in den Genuss von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen zu kommen, auf 1300 Euro erhöht.

Das könnte rund 3,5 Millionen weiteren Beschäftigten mit geringem Einkommen zugutekommen, so die Schätzung des Bundesarbeitsministeriums. „Der größte Vorteil dieser Reform ist, dass Midi-Jobber trotz der Entlastung bei den Beiträgen die gleichen Rentenansprüche erwerben, so als ob sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenkasse einbezahlt hätten“, erklärt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Die Entgeltpunkte für die künftige Rente werden ab sofort auf Basis der tatsächlichen Lohnhöhe erworben.

Von dieser Reform profitieren in erster Linie Frauen mit Teilzeitjobs. Sie werden bei den Abgaben entlastet und bekommen dafür die volle Rentenanwartschaft. Die bisherige Gleitzone zwischen 450,01 und 1300 Euro heißt künftig Übergangsbereich.

Für bis zu 450 Euro Monatseinkommen gilt für Arbeitnehmer die volle Sozialversicherungsbefreiung, sofern man sich von der Rentenversicherung hat befreien lassen. Im Übergangsbereich fallen dann Sozialversicherungsbeiträge an. So steigt die Belastung der Arbeitnehmer gekoppelt an ihren Verdienst langsam an. Erst mit 1300 Euro pro Monat werden die vollen Beiträge in die Sozialkassen abgeführt.

Die direkte finanzielle Ersparnis hält sich allerdings in Grenzen. Sie beträgt maximal 23,23 Euro im Monat – und zwar bei einem Bruttolohn von 850 Euro. Das entspricht einer prozentualen Entlastung von 2,73 Prozent. Bei niedrigerem oder höherem Gehalt sinkt diese Ersparnis. Das liegt an der neu geschaffenen Gleitzone: Denn innerhalb der Midijob-Grenzen gibt es keinen festgelegten Beitragssatz, stattdessen steigt der Arbeitnehmer-Beitragssatz mit jedem zusätzlichen Euro, bis er bei 1300 Euro die volle reguläre Höhe von derzeit 9,3 Prozent erreicht.

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wird damit jeder Midi-Jobber künftig im Schnitt um 17 Euro im Monat entlastet, bisher waren es um die 15 Euro.

Ziel der neuen Regelung, die zum Rentenreformpaket von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gehört, war die Entlastung niedriger Einkommen. Doch wie DIW-Experten errechneten, kommen zwar rund zwei Drittel der Entlastung (Gesamtvolumen rund 300 Millionen Euro) bei der unteren Hälfte der Haushalte an. Ein Drittel – also 100 Millionen – geht aber an die obere Hälfte der Haushalte, zum Beispiel an die Teilzeit arbeitende Ehefrau eines Oberarztes.

Kritisiert wird von den DIW-Experten auch, dass die Midi-Job-Reform Teilzeitarbeit fördere, die wiederum weitgehend von Frauen ausgeübt werde. Damit bestehe die Gefahr einer Verstärkung der „Teilzeitfalle“, in der sich viele Frauen gut verdienender Männer befänden, weil es sich aufgrund des Ehegattensplittings für sie kaum lohne, mehr zu arbeiten.    wdp

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