Berlin prescht mit Mietpreisstopp vor

von Redaktion

Es wäre ein einmaliger Vorgang in Deutschland: Die Berliner Regierung will die Mieten für fünf Jahre einfrieren. Der Gegenwind ist groß.

VON ANNA RINGLE UND ALEXANDER STURM

Berlin – Inmitten der aufgeheizten Stimmung auf dem Mietmarkt in Deutschland will Berlin als erstes Bundesland einen fünfjährigen Mieterhöhungsstopp einführen. Das soll helfen, bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Der rot-rot-grüne Senat einigte sich am Dienstag auf Eckpunkte als Vorstufe für einen Gesetzentwurf. Das Gesetz soll spätestens im Januar 2020 in Kraft treten. Kritiker laufen dagegen Sturm, es wird mit Klagen gerechnet. An der Börse verloren deutsche Wohnimmobilien-Aktien an Wert.

Hintergrund der Pläne ist der angespannte Wohnungsmarkt in Berlin mit seinen etwa 3,6 Millionen Einwohnern. Viele finden keine bezahlbare Wohnung in beliebten Vierteln – wie in vielen anderen Städten auch.

Der geplante Mietendeckel beinhaltet diese Kernpunkte: Die Mieten von nicht preisgebundenen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sollen fünf Jahre lang nicht steigen. Laut Mieterverein wären bis zu 1,6 Millionen Wohnungen betroffen. Bei Wiedervermietung soll höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden können. Überhöhte Mieten können auf Antrag sogar gesenkt werden – das Ganze soll sich an einer Mietobergrenze orientieren. Der Neubau ist von den Regelungen ausgeschlossen – das soll helfen, den Bau anzukurbeln.

Die nächsten Schritte: Es wird zunächst ein Gesetzentwurf in der Senatsverwaltung für Wohnen erarbeitet. Dann braucht es zu dem Entwurf erneut einen Senatsbeschluss, den könnte es Mitte Oktober geben. Danach wird der Entwurf in das Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und durchläuft Lesungen und Ausschussberatungen. Am Ende wird über das Mietengesetz abgestimmt. Das Gesetz soll spätestens im Januar 2020 in Kraft treten, wie Senatorin Katrin Lompscher (Linke) nach der Senatssitzung sagte. Da man juristisches Neuland betrete, müsse man davon ausgehen, dass das Vorgehen rechtlich angegriffen werde.

Volksbegehren in Bayern?

Lompscher sprach zugleich von einem Beispiel für andere Bundesländer. Unlängst brachten Politiker der Linken und SPD bereits einen bundesweiten Mietendeckel ins Spiel. Bislang gibt es laut Deutschem Mieterbund noch kein Bundesland mit einem Mietenstopp – Berlin wäre das erste. In Bayern will der Mieterverein München ein entsprechendes Volksbegehren starten. Bayerns Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich (CSU), dämpfte am Dienstag Erwartungen. „Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für fünf Jahre deckelt, ist verfassungswidrig – in Berlin genauso wie in Bayern. Denn die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund und nicht bei den Ländern.“

Die Mietendeckel-Pläne in Berlin hatten große Proteste in der Wohnungswirtschaft ausgelöst. Es gibt Zweifel, ob der Mietenstopp rechtssicher wäre und es wird moniert, dass er Investoren abschrecke. Das Konzept schere Eigentümer zudem über einen Kamm. Zudem befürchten manche Kritiker, dass kleinere Vermieter in wirtschaftliche Nöte kommen könnten. Harsche Kritik kam auch von anderen Parteien.

Viele Mieterhöhungen vor der Entscheidung

Laut Berliner Mieterverein gab es bereits Auswirkungen auf den Mietendeckel-Plan in Berlin. Und zwar negative: In den Tagen vor der Senatssitzung verzeichnete er eine starke Zunahme von Mieterhöhungen in der Hauptstadt. Es werde vermutet, dass Vermieter noch die Gelegenheit nutzen wollten, bevor ein Mietendeckel in der Hauptstadt eingeführt werden könnte.

Der stellvertretende Geschäftsführer Sebastian Bartels sagte: „Es gibt einen Run auf unsere Beratungsstellen.“ Mieter riefen deutlich häufiger an als gewöhnlich. Am Montag seien besonders viele Anfragen für Beratungstermine eingegangen.

Der Berliner Eigentümer-Landesverband Haus und Grund hatte Vermieter dazu aufgerufen, die Mieten vor der Entscheidung des Senats zu erhöhen. Kommt alles so wie im Eckpunktepapier skizziert, dann würden die Regelungen des Landesgesetzes grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, an dem die Eckpunkte beschlossen wurden, greifen.

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