München – Der Bundesbehörde Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kommt beim Kampf gegen den Dieselskandal von VW und Tochter Audi in Deutschland eine zentrale Rolle zu. Wenn es aber stimmt, was Bayerischer Rundfunk (BR) und Handelsblatt nun herausbekommen haben, war das KBA dabei – noch vorsichtig ausgedrückt – lange auf einem ausgesprochenem Kuschelkurs und das in direkter Konfrontation mit Strafverfolgern.
Die Vorwürfe gipfeln darin, dass die Münchner Staatsanwaltschaft dem KBA mit einer Razzia gedroht und den Vorwurf der Strafvereitelung in den Raum gestellt hat. Die Behörde, die dem Bundesverkehrsministerium unterstellt ist, schweigt zu dieser Darstellung. Die Staatsanwaltschaft will diesen Teil der Enthüllungen nicht kommentieren. Das Verkehrsministerium beteuert, dass das KBA vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperiere. Das ist möglicherweise heute so. In den Jahren nach dem Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals war es nach den Recherchen der beiden Medienhäuser ganz anders. „Zum wiederholten Male sehe ich mich veranlasst, Sie darauf hinzuweisen, dass eine nur eingeschränkte Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden den Straftatbestand der (mindestens versuchten) Strafvereitelung erfüllen kann“, zitieren sie aus dem Schreiben eines Münchner Staatsanwalts an die Adresse von KBA-Chef Ekhard Zinke. Zuvor hätten die Ermittler das KBA dringend gebeten, beim Entdecken mutmaßlicher Betrugssoftware in von Audi entwickelten Dieselmotoren erst einmal die Staatsanwaltschaft und nicht Audi zu informieren. Die Behörde habe es damals anders herum gehalten. Daraufhin hätten Staatsanwälte mit einer Razzia beim KBA angedroht, wenn sich das Verhalten der Bundesbehörde nicht ändere. Diskutabel ist das auch in einem anderen Punkt. Demnach hat das KBA bei Audi nicht nur eine Abschaltvorrichtung beanstandet, sondern insgesamt vier verschiedene Varianten und dann Anfang 2018 schließlich Rückrufe veranlasst. Als rechtlich unzulässig habe das KBA aber nur eine dann auch öffentlich bekannt gewordene Variante gebrandmarkt, erklärt das Bundesverkehrsministerium heute auf Anfrage. Drei weitere „Abgasstrategien“ habe die Behörde als „zweifelhaft hinsichtlich der Zulässigkeit“ eingestuft, aber gleichwohl ihre Beseitigung per Softwareupdate gefordert.
Das Bundesverkehrsministerium selbst nimmt dessen heutiger Chef Andreas Scheuer (CSU) in Schutz. Es sei beim Thema illegaler Abschalteinrichtungen mit den Herstellern „sehr, sehr hart“, beteuert Scheuer. Münchner Ermittler sehen das zumindest mit Blick auf das dem Ministerium unterstellte KBA anders. „Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen“, teilt die Staatsanwaltschaft München 2 auch zu den drei Varianten mit, die das KBA als lediglich zweifelhaft eingestuft hatte
Jurist Martin Führ von der Hochschule Darmstadt, der Gutachter im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestags war, stützt die Sicht der Staatsanwälte. Er erkennt in allen vier Varianten zweifelsfrei Abschaltvorrichtungen, für die Audi auch keinen rechtskonformen Vorbehalt des Motorenschutzes geltend machen könne. Denn in diesem Fall hätte man die Programmzeilen nicht einfach per Update beseitigen können. Die Einstufung des KBA nur in einem und nicht in allen vier Fällen rechtswidriges Verhalten zu rügen, wertet Führ als für Audi positiv mit Blick auf Zivilklagen gegen den Autobauer. THOMAS MAGENHEIM-HÖRMANN