Experten sehen Chancen für griechische Reparationsforderung

von Redaktion

Berlin – Ein Bundestags-Gutachten zweifelt die deutsche Absage an griechische Reparationsforderungen für Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg an. „Die Position der Bundesregierung ist völkerrechtlich vertretbar, aber keineswegs zwingend“, heißt es in einem Bericht der Wissenschaftlichen Dienste des Parlaments, der von der Linken in Auftrag gegeben wurde. Die Experten regen darin eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag an. Zu einem solchen Verfahren müsste die Bundesregierung sich aber freiwillig bereit erklären.

Griechenland hatte Deutschland Anfang Juni offiziell zu Verhandlungen über Reparationen aufgefordert. Eine griechische Expertenkommission hat die Summe für die von Deutschland verursachten Kriegsschäden auf 290 Milliarden Euro geschätzt.

Zu den Forderungen gehört auch eine, die als eher aussichtsreich gilt. Eine Zwangsanleihe der Bank von Griechenland an die Deutsche Reichsbank über 476 Millionen Reichsbank. Der heutige Wert wird auf einen Milliardenbetrag in Euro geschätzt.

Für die Bundesregierung ist das Thema rechtlich und politisch abgeschlossen. Sie ist der Meinung, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag zur Wiedervereinigung von 1990 „die endgültige Regelung der durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen“ enthält. Diese Position gilt als mit dem Völkervertragsrecht unvereinbar, weil Griechenland an diesem Vertrag überhaupt nicht beteiligt war. Die griechische Regierung habe auch noch im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag betont, dass sie nicht auf Reparationen verzichte. Polnische Reparationsforderungen dagegen halten die Bundestags-Experten nicht für gerechtfertigt. Im Gegensatz zu Griechenland habe Polen 1953 und nochmals 1970 ausdrücklich den Verzicht auf Reparationen erklärt. Offen ist noch, wie sich die neugewählte konservative Regierung Griechenlands unter Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis in der Reparationsfrage verhält.  dpa

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