Gericht stärkt Rechte von Flugreisenden bei Verspätung

von Redaktion

Luxemburg – Fluggäste haben auch dann ein Recht auf Entschädigung für Verspätungen, wenn sie nach dem Umsteigen mit einer nichteuropäischen Partner-Airline weiterfliegen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Die Richter erweitern damit die Ansprüche der Reisenden. Hier geht es durchaus um ordentliche Summen: Je nach Distanz erhalten die Betroffenen 250 bis 600 Euro.

Die EU hat schon 2004 in der Fluggastrechte-Verordnung festgelegt, dass den Passagieren bei Verspätungen von über drei Stunden eine Entschädigung für die verlorene Zeit zusteht. Doch es gibt eine Bedingung für die Ansprüche: Entweder muss die Fluglinie aus Europa stammen, oder der Flug muss in der EU starten. Der EuGH hat nun eine überfällige Auslegung dieser Regel nachgeliefert. Was, wenn die Passagiere zwischendurch umsteigen und mit einer außereuropäischen Partner-Fluglinie weiterreisen? Das kommt in der Praxis oft vor: Im sogenannten Code-Sharing verkaufen die Gesellschaften Tickets für Flüge anderer Anbieter, als wären es ihre eigenen. Ihre Kunden fliegen daher immer öfter über Drehkreuze außerhalb der EU, beispielsweise Istanbul, Dubai oder Katar.

Wenn der Anschlussflug ab hier verspätet war, versuchten die Anbieter sich bisher herauszureden: Es handelt sich schließlich um einen Flug außerhalb der EU bei einer ausländischen Airline. Der EuGH hat diese Argumentation nun für ungültig erklärt. Auch beim Code-Sharing zählt der Anschlussflug so, als fände er bei dem ursprünglichen Anbieter statt (Aktenzeichen C 502/18). Der Kunde hat schließlich keinen Einfluss darauf, wer den Flug durchführt. Manchmal ist ihm zunächst auch gar nicht klar, dass ein anderes Logo auf dem Flieger prangen wird als auf seinem Ticket.

Konkret ging es um die Klage von Reisenden, die mit der tschechischen Fluglinie Czech Airlines auf dem Weg nach Bangkok in Thailand waren. Das erste Flugsegment führte sie nach Abu Dhabi, wo sie pünktlich ankamen. Dort stiegen die Passagiere in einen Anschlussflug bei der Fluglinie Etihad um, der sie zwar ans Ziel brachte – aber mit acht Stunden Verspätung.

FINN MAYER-KUCKUK

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