IN KÜRZE

Telekom verstößt gegen Netzneutralität

von Redaktion

Bayer kann in einem wichtigen Glyphosat-Prozess in den USA mit einer deutlich geringeren Strafzahlung rechnen. Der zuständige Richter Vince Chhabria reduzierte die von einer Jury verhängte Summe von gut 80 Millionen Dollar auf 25,3 Millionen Dollar. Chhabria begründete dies damit, dass das Verhältnis zwischen regulärem Schadenersatz und sogenanntem Strafschadenersatz in einem angemessenen Rahmen bleiben müsse. Am Urteil, dass Bayer für die Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman haften muss, ändert die Entscheidung nichts.

Die Deutsche Telekom muss ihre „StreamOn“-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern. Der Datenverkehr werde nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt – dies sei ein Verstoß gegen die Netzneutralität, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag in Münster mit (Aktenzeichen 13 B 1734/18) und gab in dem sogenannten Eilverfahren der Bundesnetzagentur recht. Zudem würden EU-Roamingregeln nicht eingehalten. Die Bonner Behörde hatte bereits Ende 2017 eine Änderung verfügt, woraufhin die Telekom vor Gericht zog. Bei „StreamOn“ wird der Datenverbrauch bei bestimmten Apps nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos über Netflix oder die ARD Mediathek streamt.

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