Tausch-Fristen

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt von vielen Eigentümern, dass alte Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht oder nachgerüstet werden müssen. Damit müssen bis Jahresende Heizungen ausgemustert werden, die 1989 in Betrieb genommen wurden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Unter

Mittwoch, 8. April 2026

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