Ist Deutschland bei Auto-Rückrufen zu lax?

von Redaktion

München – Das Szenario wirkt brandgefährlich: Ohne Vorwarnung löst bei einer Autofahrt der Beifahrerairbag aus. Der Lebensretter wird explosionsartig aufgebläht, schlägt auch dem Fahrer seitlich gegen den Kopf und nimmt ihm die Sicht. Nur ein Wunder kann da den Unfall noch verhindern. Dazu kommt ein zweiter Fehler des Airbags: Es können sich Metallteile lösen, die wie Geschosse durchs Auto fliehen. Selbst wenn der Airbag korrekt nach einem Aufprall ausgelöst wird, kann er also zu schweren Verletzungen führen. Das Problem ist nicht neu. Und fast jeder Automobilkonzern war von den Problemen beim japanischen Zulieferer Takata bereits betroffen. Millionen Fahrzeuge wurden zurückgerufen.

In Deutschland waren unter anderem 60 000 Fahrzeuge von Honda betroffen. 20 507 Fahrzeuge seien immer noch mit einem „Risiko- Airbag“ ausgestattet, berichtet das ARD-Magazin „Plusminus.“ Bis zu 18 Monate Zeit gebe das Kraftfahrtbundesamt (KBA) den Herstellern, um Rückrufe abzuwickeln.

Überprüft man die Faktenlage, löst sich der vermeintliche Skandal rasch auf: Der Fehler, durch den Takata pleiteging, ist bisher in Deutschland nicht aufgetreten. Er kommt nur in feuchtheißem Tropenklima vor. Denn nur unter diesen Bedingungen dringt Feuchtigkeit in den Gasgenerator des Airbags ein und beschädigt diesen.

Eine realistische Gefahr in Europa besteht also nicht. Das ändert nichts daran, dass die defektanfälligen Teile ausgewechselt werden müssen. Aber es nimmt der Sache doch ihre scheinbare Brisanz. Ein Rückruf müsse verhältnismäßig sein, rechtfertigt sich das KBA. Es müsse Ersatz für defekte Teile bereitstehen. Und dann müsse man Herstellern und auch Haltern Zeit geben, den Schaden zu beseitigen. Dabei müsse auch die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens berücksichtigt werden – und die ist im Fall des Airbags verschwindend gering.

Außer den Takata-Airbags listet „Plusminus“ eine Reihe weiterer Gefahren bei verschiedenen Fahrzeugen auf, die dennoch weiter unterwegs sein dürfen. Darunter: Blockieren der Bremsen, Lösen der Räder, Abfallen des Bremspedals, Durchrutschen von Lenksäulen und Lenkspindel. In allen Fällen muss die Behörde genau hinschauen, um zu entscheiden, welche Maßnahmen dagegen gerechtfertigt sind.

. Ein stiller Rückruf – da werden nicht sicherheitsrelevante Fehler bei der nächsten Inspektion stillschweigend miterledigt.

. Ein verpflichtender Rückruf, bei dem innerhalb eines festgesetzten Zeitraums alle Autos in die Werkstatt müssen.

. Im Extremfall, bei Gefahr im Verzug, kann auch die sofortige Stilllegung angeordnet werden. Dann werden alle betroffenen Autos unverzüglich aus dem Verkehr genommen.

Damit alle von einem Rückruf betroffenen Fahrzeughalter tatsächlich erreicht werden, bekommen die Hersteller – soweit für den Rückruf erforderlich – die entsprechenden Daten vom KBA. Die Stilllegung des Autos droht auf lange Sicht auch Haltern, die einen verpflichtenden Rückruf ignorieren.

2018 wurden 146 072 Autos aus diesem Grund vom KBA an die jeweiligen Zulassungsstellen gemeldet. Im Vorjahr waren es 55 357, im Jahr 2015 lediglich 7528. Die deutlich gestiegene Zahl hängt mit den dramatisch gestiegenen Rückrufen zusammen. Und diese haben vor allem zwei Ursachen: Takata-Airbags und manipulierte Abgasreinigung.

Von den vom Takata-Problem betroffenen Hondas in Deutschland sind 31 Prozent noch nicht zum Airbag-Austausch in der Werkstatt gewesen. In den USA ist die Rückruf-Verweigerer Quote fast doppelt so hoch. MARTIN PREM

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