Unverständnis für Sanktionspläne gegen Firmen

von Redaktion

Härtere Strafen für Unternehmen nutzen den Ehrlichen, meint Justizministerin Lambrecht. Wirtschaftsvertreter überzeugt das nicht: Der DIHK sieht die Unternehmen unter Generalverdacht. Und BDI-Chef Kempf vermutet noch etwas ganz anderes hinter Lambrechts Plänen.

Berlin – Wirtschaftsverbände lehnen die Pläne von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) für höhere Strafen für kriminelle Unternehmen ab. „Das Vorhaben des Bundesjustizministeriums löst in weiten Teilen der Wirtschaft das Gefühl aus, unter einen generellen Verdacht gestellt zu werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Martin Wansleben. Auch der BDI zeigte sich irritiert.

„Vor diesem Hintergrund sollte die Politik dringend hinterfragen, ob sie künftig die Auflösung von Unternehmen ermöglichen und so auch Unschuldige und Unbeteiligte auf allen betrieblichen Ebenen ihrer Existenzgrundlage berauben will“, sagte Wansleben. Gerade die Rechtssicherheit sei eine Stärke des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Nach den Plänen von Justizministerin Lambrecht müssen Unternehmen bei Vergehen mit deutlich höheren Strafen rechnen. Bisher zahlen sie höchstens Sanktionen von zehn Millionen Euro – unabhängig von der Größe. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro könnten künftig bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Hinzu kommt wie bisher schon der Einzug illegal erzielter Profite. In schweren Fällen, wenn Führungskräfte sich unter anderem als Wiederholungstäter erwiesen haben und weitere erhebliche Vergehen auch in Zukunft drohen, ist auch die Auflösung vorgesehen.

Wansleben begrüßte zwar unter anderem Klarstellungen zum Ablauf interner Ermittlungen, sprach unter dem Strich aber von einer „falschen Grundausrichtung“.

Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Dieter Kempf, sagte: „Wir sehen keinen Regelungsbedarf.“ Für Ordnungswidrigkeiten drohten Unternehmen heute schon Bußgeldzahlungen, strafrechtlich seien hingegen Einzelpersonen zu belangen.

Er vermutete politische Gründe hinter dem Vorstoß: „Ich habe das Gefühl, dass man hier krampfhaft nach Themen sucht, von denen man hofft, dass sie populär sein und sich positiv auf das Abschneiden bei der Sonntagsfrage auswirken könnten“, sagte er mit Verweis auf die Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg am 1. September. Er fügte hinzu: „Das ist nicht die Art von Politik, die ich mir wünsche.“ In Grundzügen hatten CDU, CSU und SPD die Pläne schon im Koalitionsvertrag vereinbart.

Spitzenökonom Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnte, dass „Menschengruppen als Ganzes unter einen Verdacht“ gestellt würden. „Grundsätzlich verlagern wir Prinzipien des Rechtsstaats von Menschen, die wir mit Schuldprinzip bedenken können, auf Unternehmen als abstrakte Organisation“, sagte Hüther dem Deutschlandfunk. Es seien aber immer noch Menschen, die handelten.

Auch der Präsident der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Eberhard Sasse, kritisiert den Vorstoß: „Die Diskussion um ein Unternehmensstrafrecht führt den mittelalterlichen Pranger wieder ein. Das schadet vor allem Familienunternehmen und ihren Gesellschaftern, da in diesen Fällen der Firmenname für eine ganze Familie steht“, sagt er auf Anfrage unserer Zeitung. Selbstverständlich müssten Straftaten in Unternehmen bestraft werden. Dazu reichen die bisherigen Instrumente vor allem des Straf- und Gewerberechts aus. „Ein spezielles Unternehmensstrafrecht stellt dagegen alle unter Generalverdacht.“  mm, dpa

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