Apple geht im Steuerstreit in die Offensive

von Redaktion

„Doppelt zur Kasse gebeten“ – EU bleibt bei 13 Milliarden Nachzahlung

Luxemburg – Die juristische Schlacht zwischen Apple und der EU-Kommission um die Rekord-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro in Irland ist voll entbrannt. Der iPhone-Konzern bekräftigte vor dem EU-Gericht in Luxemburg, dass die Erträge von zwei irischen Tochterfirmen vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien.

Der iPhone-Hersteller fühlt sich dagegen doppelt zur Kasse gebeten: „Apple zahlt jetzt rund 20 Milliarden Euro Steuern in den USA auf dieselben Gewinne, die laut der Kommission auch in Irland besteuert werden müssten“, erklärte der US-Konzern. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe.

Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die in Europa oft gefeierte Kommissarin Vestager war der aufsehenerregende Fall ein Höhepunkt ihrer bisherigen Laufbahn. Eine Niederlage könnte ein entsprechend schwerer politischer Rückschlag für sie werden. Zudem könnte das Verfahren für Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen sorgen. Und für Apple geht es auch um den Ruf: Der Konzern will nicht als Steuerflüchtling und Trickser dastehen.

Apple argumentiert, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen – während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. „Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt.“ Deswegen wäre es falsch, auf die Gewinne aus dem internationalen Geschäft, die sich in Irland ansammelten, Steuern in dem Land zu bezahlen. Irland habe deshalb zu Recht nur den Teil der bei den Tochterfirmen verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäten in dem Land zurückgingen.

Die Kommission bestritt nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den Vereinigten Staaten entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen der Geldflüsse innerhalb des Apple-Konzerns durchgeführt, um entscheiden zu können, zu welchen Anteilen die Gewinne wo versteuert werden müssten. Sie habe sich stattdessen auf Angaben von Apple verlassen.

Amerikanische Unternehmen konnten nach früheren US-Regelungen Auslandsgewinne außerhalb des Heimatlandes lagern. Bei einem Transfer in die USA wurden 35 Prozent Steuern fällig. Viele Firmen behielten das Geld im Ausland. Mit der seit 2018 greifenden Steuerreform wurde eine Zahlung auf die Auslandsreserven mit deutlich niedrigeren Sätzen fällig.

Apple zahlte nach Angaben von Januar 2018 rund 38 Milliarden Dollar Steuern auf den im Ausland gelagerten Geldberg von 252 Milliarden Dollar und kündigte an, den Großteil der Reserven in die USA zu überweisen. Die am Dienstag genannten 20 Milliarden Euro sind Teil dieser 38 Milliarden Dollar, wie Anwälte erklärten.

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