Braunschweig – Verschwiegene Milliardenrisiken, verspätete Information der Aktionäre – und dazu die drei gewichtigen Namen Herbert Diess, Hans Dieter Pötsch und Martin Winterkorn: Die Führungsspitze von Volkswagen ist wegen Marktmanipulation angeklagt.
Nach dem Willen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft sollen sich die Top-Manager vor Gericht verantworten. Die Anklage muss dafür aber noch vom Landgericht Braunschweig zugelassen werden. Konzernchef Diess, Aufsichtsratschef Pötsch und dem früheren Konzernchef Winterkorn wird vorgeworfen, Anleger im Jahr 2015 nicht rechtzeitig über die drohenden finanziellen Folgen des Diesel-Debakels ins Bild gesetzt zu haben. Das teilten die Staatsanwälte am Dienstag mit.
Die Ermittler hatten untersucht, ob die Führungskräfte früher als eingeräumt von konkreten Täuschungen bei Abgasdaten wussten. Laut Anklage soll dies der Fall gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft erklärte: „Den genannten – ehemaligen oder amtierenden – Vorstandsmitgliedern der Volkswagen AG wird vorgeworfen, entgegen der ihnen obliegenden gesetzlichen Pflicht den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des sogenannten Diesel-Skandals resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns in Milliardenhöhe informiert und damit rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen zu haben.“ Investoren verlangen Entschädigung für den damaligen Einbruch des Aktienkurses: Sie argumentieren, dass die VW-Spitze die Finanzwelt früher über die Risiken der Dieselkrise hätte benachrichtigen müssen. Dazu läuft auch ein Kapitalmarkt-Musterverfahren in Braunschweig.
VW hatte nach Prüfungen von US-Umweltbehörden und -Forschern zugeben müssen, die Abgas-Software bestimmter Dieselmotoren so eingestellt zu haben, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen wurden als in Schadstofftests. Am 18. September 2015 wurden die Manipulationen bekannt – die Manager standen im Verdacht, trotz möglicher Hinweise lange vor diesem Datum nicht auf die drohenden finanziellen Folgen eingegangen zu sein. Eine Ad-hoc-Mitteilung wäre nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zwingend nötig gewesen.
Der heutige Vorstandschef Diess kam im Juli 2015 in den Konzern und war zunächst nur Chef der Volkswagen-Kernmarke. Die Anklageerhebung sei unverständlich, erklärten seine Verteidiger: Weder Fakten- noch Rechtslage rechtfertigten den Vorwurf, Diess habe den Tatbestand einer strafbaren Marktmanipulation verwirklicht. Für ihn sei bis zur öffentlichen Bekanntmachung in keiner Weise absehbar gewesen, dass die Dieselaffäre zu finanziellen Konsequenzen in einer für den Kapitalmarkt relevanten Größenordnung führen könnte.
Pötsch war VW-Finanzvorstand, als der damalige Konzernchef Winterkorn die Abgastricks einräumte. Pötschs Anwalt sagte, sein Mandant müsse sich nichts vorwerfen: „Anklagethese und -erhebung sind unbegründet.“ Auch Winterkorns Anwalt wies die Vorwürfe „mit aller Entschiedenheit“ zurück. Winterkorn habe „keine frühzeitige Kenntnis von dem gezielten Einsatz einer verbotenen Motorsteuerungssoftware in US-Diesel-Pkw“ gehabt. dpa