Braunschweig – „Ich rufe auf: die Sache 4 MK 1/18.“ Es klingt wie ganz gewöhnlicher Gerichtsstoff, was Michael Neef da vorträgt. Doch dieses Aktenzeichen hat es in sich. Der Richter soll eine Grundsatzentscheidung treffen, bei der es um Milliarden Euro für die Verbraucher gehen könnte – und um Wiedergutmachung in einem der größten Industrieskandale der vergangenen Jahrzehnte.
Die Verantwortung, die der Vorsitzende am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig trägt, ist groß. Auf der einen Seite: knapp 470 000 Autofahrer, die möglichst bald möglichst viel Schadenersatz für ihren VW-Diesel erstreiten wollen. Auf der anderen Seite: der Weltkonzern Volkswagen, der in den USA bereits enorme Summen für die Abgasaffäre zahlen musste – und nun womöglich weitere Milliarden verlieren könnte. Und zu alldem noch eine rechtspolitische Premiere: die erste Anwendung der Musterfeststellungsklage (s. Kasten).
„Ich benutze bewusst nicht den Begriff Abgasskandal – wir sollten uns nicht schon um Begriffe streiten“, sagt Neef bei der ersten Sitzung am Montag. Dass einige VW-Verantwortliche vor dem Bekanntwerden der Manipulationen im September 2015 Unrecht begingen, zweifelt niemand ernsthaft an. Doch dann ist es mit der Einigkeit auch schon vorbei.
Die Verbraucher, vertreten vom Musterkläger Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), behaupteten, die VW-Führung habe von illegaler „Steuerungssoftware“ in der Abgasanlage wissen müssen. Indem die Autos weiter vertrieben wurden, hätten leitende Angestellte von Volkswagen die Kunden geschädigt. Die Verbraucherschützer führen daher den Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ins Feld – und wollen dies vom Gericht feststellen lassen.
Der Autobauer hingegen beharrt laut Neef darauf: Nur Mitarbeiter „auf der Arbeitsebene“ hätten davon wissen können. Und der Vorstand habe erst ab dem 19. September 2015 ein klares Bild vom Ausmaß gehabt. Der Marktwert des Dieselautos sei zudem nicht entscheidend beeinflusst worden, als der Skandal bekannt wurde. Wertminderungen seien vor allem später entstanden, als dann auch Diesel-Fahrverbote drohten.
Bald wird im Saal deutlich, dass das Gericht sich nicht vorschnell festlegen möchte. Eine erste rechtliche Bewertung immerhin gibt es dann doch schon. Kassieren wird der Senat nach Andeutungen vermutlich das Ziel der Verbraucherschützer, den VW-Konzern selbst in die Pflicht zu nehmen. Stattdessen müssten sich Kunden wohl stets an denjenigen Händler wenden, bei dem sie ihr Auto gekauft haben.
Der vzbv schätzt die generellen Chancen seiner Mandanten indes durchaus optimistisch ein. VW wiederum freut sich über die zu erwartende Bereitschaft des Gerichts, einen Nutzungsersatz anzurechnen. Heißt: Sollte es Entschädigung geben, wird davon der schon „verfahrene“ Wert des Autos abgezogen. Der Hersteller versichert: „Volkswagen hat ein Interesse an einem zügigen Verfahren.“ Ob das gelingt, steht angesichts der komplexen Materie in den Sternen. Ein baldiger Vergleich, vom vzbv nahegelegt, ist offiziell nicht im VW-Interesse. „Vergleichsverhandlungen mit so vielen unbekannten Faktoren sind einfach nicht praktikabel.“
Doch will man es wirklich darauf ankommen lassen? In vielen Fällen hat sich VW schon auf Landgerichtsebene mit Klägern verglichen. „Es ist für die Verbraucher das Einfachste“, sagt vzbv-Anwalt Stoll.