Wegen des großen Interesses hatte das Oberlandesgericht Braunschweig die Verhandlung in die Stadthalle verlegt. Denn dem Verfahren kommt eine Signalwirkung in mehrfacher Hinsicht zu: Zum einen hat es Auswirkungen auf hunderttausende Dieselbesitzer, die nach Software-Updates ihre Autos zwar weiter fahren können, die sich aber dennoch vom VW-Konzern geschädigt fühlen.
Zum anderen ist das Verfahren ein Lackmustest für die Musterfeststellungsklage selbst, die die Große Koalition erst im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hatte, um mit der „Eine-für-alle-Klage“ Verbraucher im Kräftemessen mit Konzernen zu stärken. Das neue Instrument soll verhindern, dass Verbraucher auf einklagbare Rechte verzichten – sei es, weil sie sich in juristischen Dingen nicht ausreichend bewandert fühlen oder sie das Risiko, den bürokratischen Aufwand oder die Kosten eines Prozesses auf eigene Faust scheuen.
Kostenlos konnten sie sich dafür im Falle der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen VW bis einschließlich Sonntag beim Bundesamt für Justiz in das entsprechende Register eintragen. Hinterher müssten sie ihren individuellen Schadenersatz aber weiter selbst einklagen, hätten es dann aber womöglich bedeutend einfacher. afp