Berlin – Die Bundesregierung hat sich auf die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Berufe geeinigt. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzesentwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu. „Das Handwerk ist innovativ, regional verankert und erschließt durch seine leistungsfähigen Unternehmen neue Märkte“, sagte der Minister. „Dies muss durch einen sachgerechten Ordnungsrahmen begleitet und zukunftsfest gemacht werden.“
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bezeichnete den Gesetzentwurf als „richtigen und notwendigen Akzent für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk“. Meister sorgten für Wissenstransfer und seien Vorbild für Auszubildende, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe begrüßte den Beschluss. „Damit ist der Weg frei, die Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren“, sagte Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.
Im Rahmen der Agenda 2010 hatte die Rot-Grüne Bundesregierung 2003 den Meisterzwang für 53 Handwerke aufgehoben. Von einer falschen Entscheidung der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2004 sprach Franz Xaver Peteranderl, der Präsident des Bayerischen Handwerkstages. „Ich freue mich sehr über die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen“, sagte er.
Jetzt wird die Zulassungspflicht in folgenden Handwerken wieder eingeführt:
. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
. Betonstein- und Terrazzohersteller
. Estrichleger
. Behälter-/Apparatebauer
. Parkettleger
. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
. Drechsler und Holzspielzeugmacher
. Böttcher
. Raumausstatter
. Glasveredler
. Orgel- und Harmoniumbauer
. Schilder- und Lichtreklamehersteller.
Peteranderl weist ausdrücklich darauf hin, dass Handwerksbetriebe, die in bisher zulassungsfreien Berufen tätig sind, weitermachen können. Für sie gelte Bestandsschutz. mp, dpa