München – Der Streit um die Rechtmäßigkeit von Gebühren für Paypal-Zahlungen und Sofortüberweisungen wird aller Voraussicht nach erst vom Bundesgerichtshof (BGH) endgültig geklärt werden. Das Oberlandesgericht München erklärte es zwar für rechtmäßig, wenn Unternehmen im Online-Handel Gebühren für diese beiden Zahlungsarten verlangen. Auf Wunsch der unterlegenen Wettbewerbszentrale ließen die Richter aber die Revision zu, um eine höchstrichterliche Klärung in Karlsruhe zu ermöglichen. „Dem wollen wir nicht im Weg stehen“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller. Im konkreten Fall geklagt hat die Wettbewerbszentrale gegen Flixbus.
Die EU will das Zahlungswesen in Europa schneller und billiger machen. Mittlerweile dürfen Unternehmen daher für vier Arten von Zahlungen keine Gebühren mehr verlangen – Sepa-Basislastschriften, Sepa-Firmenlastschriften, Sepa-Überweisungen und Zahlungskarten. Sepa steht für Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsraum. Nach Einschätzung des 29. Senats fallen weder Paypal noch Sofortüberweisung unter das Gebührenverbot für diese vier Arten von Online-Zahlungen. dpa