Berlin/München – Das Gesetz zur Wohngeldreform soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen und Hintergründe im Überblick.
Entlastung
Zur Entlastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen hatten sich Bund und Länder schon beim Wohngipfel im September des vergangenen Jahres für eine Reform des Wohngeldes ausgesprochen. Daraus entstanden ist jetzt das „Wohngeldstärkungsgesetz“. Es sieht unter anderem eine Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Mieten- und Preisentwicklung vor. Neben den bereits geltenden sechs Mietstufen, denen alle Städte und Kreise in Deutschland zugeordnet sind, wird eine siebte Stufe für Orte mit besonders hohen Mietenniveaus eingeführt, um Mieter dort gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten.
Wirkung
Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die das Bundesinnenministerium in Auftrag gab, werden rund 660 000 Haushalte von dem neuen Gesetz profitieren. Darunter 180 000, die erstmals oder wieder Anspruch auf Wohngeld haben, sowie 25 000 Haushalte, die mit der Wohngelderhöhung nicht mehr auf Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind. Der durchschnittliche Zuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt, der bereits Wohngeld bezieht, wird um etwa 30 Prozent auf 190 Euro im Monat steigen.
Dynamisierung
Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst. Seitdem sind die Mieten und Verbraucherpreise deutlich gestiegen. Obendrein führten schon Lohnerhöhungen in Höhe des Inflationsausgleichs zur Reduzierung oder gar Verlust des Wohngeldanspruchs. In der Folge nahm dann auch die Zahl der begünstigten Haushalte ab. Seit 2016 ist sie von 631 000 auf nur noch 480 000 gesunken. Um solche Entwicklungen künftig zu vermeiden, wird das Wohngeld regelmäßig dynamisiert, das heißt, alle zwei Jahre an die aktuellen Mietpreise und Löhne angepasst. Erstmals soll das zum 1. Januar 2022 geschehen.
Leistung
Das Wohngeld ist eine Leistung für Geringverdiener, die keine andere Unterstützung wie zum Beispiel Hartz IV bekommen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, wird individuell geprüft. Entscheidend dabei sind drei Faktoren: die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der zuschussfähigen Miete.
Reaktion
„Die Wohngeldreform ist grundsätzlich zu begrüßen. Vor allem die geplante Dynamisierung ist ein großer Fortschritt. Damit hat die Bundesregierung eine zentrale Forderung unseres Verbandes aufgegriffen“, sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten unserer Redaktion. Zu kritisieren sei allerdings, dass für die Berechnung des Wohngeldes weiterhin die Kaltmiete ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Heizkosten den Ausschlag gebe. „Auch ist keine Klimakomponente beim Wohngeld vorgesehen, obwohl sie von der Politik mehrfach angekündigt wurde“, bemängelte Siebenkotten.