Übergangsfrist bei Kartenzahlung

von Redaktion

Frankfurt – Die Finanzaufsicht Bafin erlaubt noch bis Ende 2020 Zahlungen per Kreditkarte im Internet mit den bisherigen einfacheren Sicherheitsbestimmungen. Die Behörde werde „nicht beanstanden, wenn Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland Kartenzahlungen im Internet bis zum 31. Dezember 2020 auch ohne eine nach der PSD2 erforderliche starke Kundenauthentifizierung ausführen“, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit.

Eigentlich gilt nach neuen EU-Regeln („Payment Service Directive“/„PSD2“) seit dem 14. September 2019 für jede Zahlung im Online-Banking und beim Einkaufen im Internet die Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung. Das heißt, Kunden müssen ihre Identität in jedem Fall mit zwei der drei folgenden Möglichkeiten nachweisen: „Wissen“ (z.B. Geheimnummer/PIN), „Besitz“ (z.B. Smartphone, Original-Zahlungskarte), „Sein“ (biometrische Merkmale wie z.B. ein Fingerabdruck). Bei Kreditkartenzahlungen brauchte es künftig zwei weitere Sicherheitsfaktoren: zum Beispiel ein Passwort und eine TAN.

Artikel 8 von 8