Urlaubern droht herber Verlust

von Redaktion

Nach der Insolvenz des Pauschalreise-Veranstalters Thomas Cook werden wohl hunderttausende Kunden nur einen Bruchteil ihres Geldes wiederbekommen: Offenbar fehlen rund 500 Millionen Euro – die Versicherung haftet aber nur für Schäden bis 110 Millionen Euro.

VON WOLFGANG MULKE

Berlin – Die Kunden der deutschen Tochterunternehmen des Reisekonzerns Thomas Cook werden wohl auf einem großen Teil ihres Schadens sitzen bleiben. Einem Zeitungsbericht zufolge gab es zum Zeitpunkt der Pleite 660 000 Buchungen im Gesamtwert von 500 Millionen Euro. Die Zwangsversicherung für Unternehmenspleiten deckt jedoch nur Entschädigungen bis zu einem Volumen von 110 Millionen Euro. Die Versicherung Zurich hatte zuletzt schon angedeutet, dass diese Summe nicht ausreichen wird, um allen Reisenden bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten: „Sie können davon ausgehen, dass dies bei weitem nicht reicht“, hatte ein Zurich-Sprecher Anfang Oktober gesagt.

Betroffen sind in Deutschland beispielsweise Kunden von Neckermann-Reisen und Öger Tours. Bestätigt sich die Lücke zwischen der Haftungsobergrenze und den tatsächlichen Forderungen an die Versicherung, würde Zurich die Kunden anteilig entschädigen. Ein Anspruch von 1000 Euro würde in dieser Rechnung mit rund 220 Euro abgegolten. Damit läge der Verlust für Urlauber in diesem Fall bei 780 Euro.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht nun den Staat in der Pflicht. Dieser müsse für die fehlende Haftung einspringen, fordert der Verband.

Die Verbraucherschützer weisen die Bundesregierung eine Mitschuld an diesem finanziellen Debakel für die Kunden zu. Denn der Gesetzgeber hat entgegen den Warnungen von Experten nur einen vergleichsweise geringen Haftungsdeckel vorgeschrieben. Wie sich nun zeigt, reicht die Absicherung von 110 Millionen Euro aber bei weitem nicht aus. Dabei sieht die EU-Richtlinie einen vollständigen Insolvenzschutz vor. Die Juristen des Bundestags können nicht ausschließen, dass die Unterdeckung eine Staatshaftung nach sich zieht. Dazu gebe es noch keine höchstrichtlicher Rechtsprechung, warnte kürzlich der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments.

Die deutsche Thomas Cook mit rund 2000 Beschäftigten hatte am 25. September Insolvenz beantragt. Anders als der Reiseveranstalter hat die zum britischen Mutterkonzern gehörende Fluggesellschaft Condor ihren Betrieb nicht unterbrochen und auch keinen Insolvenzantrag gestellt. Wie Condor-Chef Ralf Teckentrup am Wochenende der Deutschen Presse-Agentur sagte, will er den deutschen Ferienflieger beim Verkauf an einen neuen Investor als Ganzes erhalten. „Ich sehe keinen Grund, warum diese profitable Airline nicht weiterfliegen sollte. Condor wird aus der Krise gestärkt hervorgehen“, erklärte der 61-Jährige Condor-Chef.

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