. Händler dürfen ein Ablaufdatum für Geschenk- Gutscheine festlegen. Der Zeitraum darf aber nicht zu knapp sein. Das Oberlandesgericht München stellte fest, dass ein Jahr zu kurz ist, weil das den Verbraucher mitunter benachteilige.
. Nach Ablauf der Frist muss der Verkäufer den Gutschein nicht meh
Dieser Artikel (ID: 1143869) ist am 12.11.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).