Steuern: Was Sparern wirklich helfen würde

von Redaktion

Sollen Sparer Negativzinsen steuerlich geltenf machen können? Ein entsprechender Vorschlag von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zielt in die richtige Richtung, greift aber für Sparer zu kurz.

VON MARTIN PREM

München – Immer mehr Banken verlangen von Anlegern Negativzinsen. Der Staat sollte den Sparern diese „über eine steuerliche Geltendmachung zurückgeben, forderte nun der bayerische Ministerpräsident Markus Söder gegenüber der Passauer Neuen Presse. „Das wäre fair.“ Der Vorschlag Söders wird Beifall finden. Doch diese steuerliche Erleichterung allein hilft den meisten Sparern wenig und hätte eine schädliche Nebenwirkung.

Die Negativzinsen wollen Banken gar nicht haben. Sie erheben sie, um Anleger davor abzuschrecken, große Beträge auf Tages- oder Festgeldkonten zu horten, für die keine Kreditnachfrage besteht. In der Regel können die Banken den Betroffenen auch Anlage-Alternativen zu Tages- und Termingeld anbieten, die wenigstens nominell einen kleinen Ertrag bringen. Negativzinsen wird also auf Dauer keiner zahlen: Ein gut gesicherter Safe mit Bargeld wäre im Notfall immer noch zinsfrei.

Das zweite Problem: Eine Absetzbarkeit von Gebühren – als solche gelten Negativzinsen steuerlich – würde das System der Abgeltungssteuer untergraben. Doch dieses System hat vieles vereinfacht. Der Bayerische Bankenverband, der sich auch für eine steuerliche Entlastung der Sparer stark gemacht hat, ist deshalb von dieser Idee wieder ein Stück weit abgerückt.

Wert des Ersparten schrumpft schon lange

Doch einige steuerliche Änderungen könnten Sparer wirklich entlasten, die seit vielen Jahren reale Vermögensverluste als Ertrag versteuern müssen. Denn die Zinsen lagen schon lange vor der EZB-Minuszins-Phase unterhalb der Inflationsrate, was am Wert des Ersparten zehrt. Dieses Problem würde sogar noch verschärft, wenn Inflationsrate und Zinsen ansteigen. Denn auf absehbare Zeit ist nicht zu erwarten, dass das Zinsniveau wieder über die Inflationsrate steigt.

Steuer als Turbo für Vermögensvernichtung

Daher wäre der erste Schritt, der wirklich etwas bringt, eine erhebliche Anhebung des Sparer-Pauschbetrags. Das darf keine kosmetische Korrektur sein, eher eine Verdoppelung oder Verdreifachung. Denn seit vielen Jahren belastet die Steuer auf Zinsen nicht einen wirklichen Ertrag. Im Gegenteil: Sie beschleunigt nur die Vermögensvernichtung.

Aus Aktiengewinnen werden reale Verluste

Milliarden Euro selbst in großen Einzelbeträgen werden in Deutschland unproduktiv auf Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten gehortet. Ein Grund dafür: Der Staat hat die wichtigste Alternative steuerlich unattraktiv gemacht: Wertpapiere, also in erster Linie Aktien.

Wer Aktien kauft und sie später mit Gewinn verkauft, führt von diesem Gewinn ein Viertel an den Staat ab. Langfristig orientierte Anleger stecken dabei tief in der Inflationsfalle: Angenommen eine Aktie verdoppelt in 30 Jahren ihren nominalen Wert. Dafür reicht ein durchschnittlicher Zuwachs von rund 2,5 Prozent im Jahr. Bereits eine Inflationsrate von 1,5 Prozent würde diesen Zuwachs real mehr als halbieren. Trotzdem schlägt die Steuer voll zu. Der Staat kassiert von den Sparerfolgen mehr als die Hälfte. Im Extremfall führt die Steuer sogar zu einem realen Wertverlust.

Schieflage bei Spekulationsfristen

Die Absurdität bei der Steuer auf Veräußerungsgewinne ist schwer zu überbieten: Schmuck, Kunstwerke, Antiquitäten oder auch Oldtimer dürfen bereits nach einem Jahr mit Gewinn verkauft werden – komplett steuerfrei. Bei Immobilien beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre. Bei Aktien kennt der Fiskus keinerlei Verschonung – obwohl Aktieninvestments auch über Fonds als das beste Mittel zum langfristigen Vermögensaufbau gelten.

Deshalb wäre eine einheitliche Spekulationsfrist von acht bis zehn Jahren die wirksamste Maßnahme zur Entlastung von Sparanstrengungen. Sie wäre eine sinnvolle Gegenposition zur Finanztransaktionssteuer von Bundesfinanzminister Olaf Scholz – die Aktiensparen weiter erschweren würde. Und sie hätte zwei positive Nebeneffekte:

Aktien als Instrument der Altersvorsorge sind die für den Staat günstigste Maßnahme zur Bekämpfung der Altersarmut. Anders als bei verunglückten Rentenmodellen von Riester bis Rürup könnte eine wirklich tragfähige zweite Säule der Altersversorgung entstehen.

Ohne die Diskriminierung von Aktieninvestments gäbe es für Vermögende eine attraktive Alternative zum Engagement in Immobilien. Das könnte den Druck auf die Immobilienpreise und damit auch die Mieten mindern.

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