Meisterpflicht in zwölf Berufen
Handwerk: „Mehr Gewerke wären besser“ – Bundestagsbeschluss
Berlin – Fliesenleger, Orgelbauer, Parkettleger und Rollladentechniker müssen wieder einen Mitarbeiter mit Meistertitel im Betrieb haben, um ihre Dienste anbieten zu können. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag die Handwerksordnung geändert – und damit die Zeit zurückgedreht: Im Jahr 2004 hatte der