Berlin – Fliesenleger, Orgelbauer, Parkettleger und Rollladentechniker müssen wieder einen Mitarbeiter mit Meistertitel im Betrieb haben, um ihre Dienste anbieten zu können. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag die Handwerksordnung geändert – und damit die Zeit zurückgedreht: Im Jahr 2004 hatte der Gesetzgeber für 53 Berufe die Meisterpflicht abgeschafft. Für zwölf von ihnen führt er sie nun wieder ein. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz erhalten. „Wir möchten, dass das Handwerk auch in Zukunft einen Beitrag zu hoher Qualität von Dienstleistungen und der Wirtschaftsentwicklung leisten kann“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Die Kammern waren 2004 ohnehin gegen die Lockerung. „Das Handwerk hat die Pläne der damaligen Rot-Grünen Bundesregierung von Anfang an kritisiert“, sagt Franz Xaver Peteranderl, der Präsident des Bayerischen Handwerkstages. In den betreffenden Berufen sei die Zahl der Auszubildenden gesunken, solide Betriebe mussten schließen, Verbraucher seien über schlampige Arbeit enttäuscht gewesen. „Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass mehr Gewerke in die Meisterpflicht zurückkehren“, sagt Peteranderl.
Ökonomen befürchten jedoch höhere Preise und längere Wartezeiten für die Verbraucher. „Die Kundinnen und Kunden können selbst entscheiden, ob Fliesen und Parkett fachgerecht verlegt werden“, sagt Arbeitsmarktexperte Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Die Rücknahme sei ein „Ergebnis von Lobbyarbeit“. Er sei dafür, die Meisterpflicht komplett abzuschaffen – dadurch gehe nichts verloren.
Der Meisterbrief hat in Deutschland eine lange Tradition. Ob er Voraussetzung für die Führung eines Betriebs ist, war über die Jahrhunderte unterschiedlich: Im Jahr 1810 hat Preußen die Meisterpflicht fast völlig aufgehoben, doch schon 1908 hat das Reich den Meister wieder zur Voraussetzung für die Ausbildung von Lehrlingen gemacht. Die Nazis haben die Pflicht wieder eingeführt, die amerikanischen Besatzer haben sie aufgehoben, Adenauer hat sie wieder eingeführt, die Regierung Schröder lehnte sie ab. Ab Januar gilt sie nun wieder für Berufe wie Drechsler, Holzspielzeugmacher, Terrazzoleger, Sonnenschutztechniker, Behälterbauer und Raumausstatter. FINN MAYER-KUCKUK