München – Zigtausende Sparer in Deutschland liegen aktuell mit ihrer Bank oder Sparkasse im Clinch, weil sie die Kündigung ihrer Prämiensparverträge nicht einfach hinnehmen wollen. Jetzt droht in der Auseinandersetzung die nächste Eskalationsstufe: Denn laut Verbraucherschützern wurden offensichtlich bei vielen Sparern, die sich ihr Guthaben auszahlen ließen, die Zinsen fehlerhaft berechnet. Dabei geht es um viel Geld.
Verbraucherschützer haben ausgerechnet, dass es sich im Schnitt um Beträge zwischen 2000 und 4000 Euro handelt. Die Rendite dieser Sparverträge speist sich aus zwei Quellen: dem Basiszins in variabler Höhe und fest vereinbarten Prämien auf die Einzahlungen des jeweiligen Jahres. Die Krux an der Sache: Für die Verzinsung gab es ursprünglich keine festen Regeln. Banken und Sparkassen konnten den Basiszins nach eigenem Ermessen senken oder anheben.
Erst seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Jahr 2002 gibt es Klarheit. Heute sind Banken verpflichtet, die Verzinsung der Sparpläne an einem unabhängigen Referenzzins auszurichten. Das löst aber nicht den Umgang mit Altverträgen, die Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln enthalten. Klauseln, die nach Ansicht von Verbraucherschützern rechtswidrig sind und die jetzt bei Auszahlungen dazu führen, dass, so die Ansicht der Verbraucherschützer, Sparern oft zu wenig ausbezahlt wird.
Bundesweit, so die Schätzung, geht die Zahl der Betroffenen in die Tausende. In München hat die Verbraucherzentrale bisher 40 Fälle der Stadtsparkasse München geprüft und nachgerechnet. „Dabei haben wir festgestellt, dass im Schnitt 3200 Euro zu wenig Zinsen ausbezahlt wurden“, so Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Allerdings räumt er ein, dass auch für die Berechnungsweise der Verbraucherschützer noch keine definitive Rechtssicherheit besteht.
Die Stadtsparkasse München erklärte auf Anfrage unserer Zeitung, dass ihre Zinsabrechnung „alle rechtlichen Anforderungen“ erfülle. Aus Gründen des Bankgeheimnisses wolle man aber zum Verlauf einzelner Verträge keine Auskunft geben. Kunden, die Fragen zur Zinsabrechnung hätten, bietet man ein Gespräch an.
Bisher berechnen manche Banken und Sparkassen den Zins sehr unterschiedlich. Die Verbraucherschützer errechneten Nachzahlsummen je nach Institut von 50 bis 20 000 Euro. Aber das soll sich bald ändern. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat beim Oberlandesgericht Dresden eine Musterfeststellungsklage eingereicht.
Für alle, die Zweifel an der korrekten Verzinsung ihres Vertrages haben, bieten die Verbraucherschützer einen Service an: Für 85 Euro prüft die Verbraucherzentrale Sachsen die Abrechnung. Unterlagen einscannen und per Mail an vzs@vzs.de senden oder kopierte Unterlagen per Post verschicken: VZ Sachsen, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig.