Berlin/München – Allen Widerständen zum Trotz hatte der rot-rot-grüne Senat in Berlin Ende November den umstrittenen Mietendeckel beschlossen. Heute soll der Gesetzentwurf im Abgeordnetenhaus endgültig verabschiedet werden, damit könnte die Verschärfung bereits in wenigen Wochen in Kraft treten. Gelten soll der Deckel dann rückwirkend zum 18. Juni 2019 – an dem Tag hatte sich der Senat auf erste Eckpunkte verständigt.
Warum will Berlin die Mieten überhaupt deckeln?
Die Angebotsmieten in Berlin hätten sich innerhalb von zehn Jahren verdoppelt, begründete die Berliner Wohnsenatorin Katrin Lompscher (Linke) das Vorgehen des Senats. Immer mehr Berliner müssten einen immer größeren Teil ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden. Das sei ein Handlungsauftrag für die Politik. Da der Bund zu wenig tue, müsse das Land „einen unwegsamen neuen Weg“ gehen. Die Opposition in Berlin und die Wirtschaft sind gegen den Eingriff.
Was sieht der Mietendeckel genau vor?
Laut dem Gesetzentwurf sollen die Mieten für 1,5 Millionen vor 2014 gebaute Wohnungen in Berlin fünf Jahre auf dem Stand von Mitte 2019 eingefroren werden und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festgelegt werden. Wenn die Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten sind, soll auch die Senkung von Bestandsmieten möglich sein. Vermietern drohen Bußgelder bis zu einer halben Million Euro.
Ist der Eingriff nicht verfassungswidrig?
Das ist unklar. Zwar gibt es massenweise Gutachten zu dem Thema, die Gerichte können aber erst entscheiden, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Klagen wurden bereits angekündigt. Viele rechtswissenschaftliche Gutachten halten den Mietendeckel für verfassungswidrig, andere Gutachten halten die Verschärfung für verfassungskonform. „Selbstverständlich betreten wir juristisches Neuland“, sagte Senatorin Lompscher im November. „Dass eine gerichtliche Überprüfung folgen wird, davon gehe ich aus.“ Aber die Alternative könne nicht sein, nichts zu tun.
Was sagt die Bundesregierung?
Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministeriums sieht im Mietendeckel einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei „kompetenzrechtlich gehindert“, Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, so die Auffassung des Ministeriums.
Und welche Rechtsauf- fassung vertritt Bayern?
Auch die Bayerische Staatsregierung hält den Mietendeckel für verfassungswidrig. Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für fünf Jahre deckelt, sei nicht verfassungskonform, „in Berlin genauso wie in Bayern“, erklärte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) im November. Der Bund habe das Mietpreisrecht „abschließend geregelt“.
Was wäre die Folge, sofern die Gerichte den Berliner Mietendeckel doch für rechtens halten?
Dann wäre es für andere Bundesländer leichter, ebenfalls einen Mietendeckel einzuführen. In Bayern werden noch bis Freitag Unterschriften für die Initiative Mietenstopp gesammelt. Der Münchner Mieterverein und seine Unterstützer wollen damit ein Volksbegehren auf den Weg bringen, um Bestandsmieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einzufrieren. Für Neubauten im Freistaat soll der Mietenstopp nicht gelten. Maßgebliche Initiatorin ist die SPD-Politikerin Beatrix Zurek, die dem Münchner Mieterverein vorsteht. sh/dpa