Berlin – Berlin führt als erstes Bundesland einen Mietendeckel ein. Das Abgeordnetenhaus beschloss das Gesetz am Donnerstag mit seiner rot-rot-grünen Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition, die den Mietendeckel geschlossen ablehnte.
Mit dem Gesetz sollen die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre nicht steigen dürfen. Besonders hohe Mieten sollen unter bestimmten Umständen abgesenkt werden dürfen. Das Gesetz dürfte noch im Frühjahr in Kraft treten, der Teil zur Absenkung von Mieten neun Monate später. Der Mietenstopp soll rückwirkend ab dem 18. Juni 2019 gelten. Vom Gesetz ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang 2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen.
Das Gesetz sieht Mietobergrenzen vor, die abhängig sind von Alter und Ausstattung einer Wohnung: Bei Wiedervermietungen dürfen Vermieter grundsätzlich nicht mehr als die Nettokaltmiete des Vorgängers verlangen – maximal jedoch bis zur Höhe der nun festgelegten Mietobergrenze, höchstens 9,80 Euro pro Quadratmeter.
Modernisierungen dürfen Vermieter in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter und Monat auf die Miete umlegen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es eine Sonderregelung.
„Der Mietendeckel wird wieder so etwas wie Augenhöhe zwischen Vermietern und Mietern schaffen“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) in der Debatte vor der namentlichen Abstimmung. Für Berlins CDU-Fraktionschef Burkard Dregger deckelt das Gesetz nicht die Mieten, sondern den Wohnungsbau. Seine Fraktion werde vor das Verfassungsgericht ziehen. Die FDP nannte den Mietendeckel populistisch. dpa/afp