Etappensieg im Streit mit Prevent

von Redaktion

Düsseldorf – In dem seit Jahren schwelenden Konflikt zwischen dem Volkswagen-Konzern und dem Zulieferer Prevent hat der Wolfsburger Autoriese einen weiteren Etappensieg errungen. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf entschied am Mittwoch, dass die außerordentliche Kündigung eines millionenschweren Liefervertrages für das Hagener Unternehmen Prevent TWB durch die Volkswagen AG rechtmäßig war. Denn der Zulieferer habe zuvor mit Mitteln der Erpressung eine 25-prozentige Preiserhöhung durchzusetzen versucht. Anders sah der Senat den Fall allerdings bei der Konzerntochter Audi. Hier sei die praktisch parallel erfolgte Kündigung der Lieferbeziehung unwirksam, da nur eine ordentliche, keine außerordentliche Kündigung erfolgt sei. Eine solche Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Lieferbeziehung sei in dem befristeten Vertrag aber gar nicht vorgesehen gewesen. Audi müsse Prevent deshalb den entstandenen Schaden ersetzen, urteilte der Kartellsenat.  dpa

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