IN KÜRZE

Anleihenkäufe: Urteil verschoben

von Redaktion

Am deutschen Aktienmarkt hat sich der Ausverkauf im Zuge der Coronavirus-Pandemie zum Wochenbeginn fortgesetzt. Nachdem der Leitindex Dax in der Spitze um fast 11 Prozent auf den tiefsten Stand seit 2013 eingebrochen war, setzte am Montagnachmittag an den Börsen in Deutschland, Europa und den USA eine Gegenbewegung ein. Zum Handelsende ging es für den Dax noch um 5,31 Prozent auf 8742,25 Punkte nach unten. Besonders schwer trifft die Pandemie den Triebwerksbauer MTU. Dessen Aktien verzeichneten mit 12,17 Prozent ein besonders großes Minus im Dax. Die Lufthansa-Papiere gaben ihrerseits um knapp 8 Prozent nach. Der Konzern streicht wegen des Virus die Dividende, um so die Zahlungsfähigkeit zu sichern. Fraport-Aktien brachen im MDax sogar um fast 16 Prozent ein, angesichts des immer mehr zum Erliegen kommenden weltweiten Flugverkehrs. Unter starken Druck geriet zudem erneut auch der Autosektor. Die Verluste von BMW, Daimler und Volkswagen reichten von 10,64 bis 12,17 Prozent.

Am Rentenmarkt stieg die Umlaufrendite von minus 0,68 Prozent am Freitag auf minus 0,60 Prozent.

Die französische Wettbewerbsbehörde hat gegen Apple eine Strafe von gut 1,1 Milliarden Euro für aus ihrer Sicht illegale Vertriebsvereinbarungen verhängt. Apple habe sich mit zwei Großhändlern abgesprochen und dadurch den Markt gleichgeschaltet, erklärte Behördenchefin Isabelle de Silva am Montag. Zudem habe der Konzern unter anderem über restriktive Vertragsklauseln dafür gesorgt, dass Geräte von spezialisierten Apple-Händlern nicht günstiger als in seinen eigenen Stores verkauft worden seien.

In Deutschland haben Verbraucher und Industrie im vergangenen Jahr mehr Erdgas verbraucht – die heimische Förderung ging währenddessen weiter zurück. Wie der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie berichtete, nahm die Gesamtnutzung von Erdgas 2019 um über drei Prozent zu. Ein Grund sei der schrittweise Ausstieg aus der Kohle in der Stromproduktion. Dabei gilt Gas als wichtiger Zwischenträger im angestrebten Übergang zu nichtfossilen Quellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verkündung des Urteils zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) verschoben. Die Urteilsverkündung soll erst am 5. Mai stattfinden, wie das höchste deutsche Gericht ankündigte. Der ursprünglich vorgesehene Termin werde zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus abgesagt. Die Kläger machen geltend, das billionenschwere EZB-Programm führe zu einer unzulässigen Finanzierung von Staatshaushalten.

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