München/Berlin – Zum Schutz der Wirtschaft vor den nicht ansatzweise absehbaren Folgen der Corona-Krise stellt Bayern ab sofort auch ein Hilfspaket in Höhe von zehn Milliarden Euro bereit. „Die Lage ist sehr ernst und verändert sich täglich, leider nicht zum Guten“, betonte Ministerpräsident Markus Söder. Er kündigt massive Steuerstundungen ohne Zinszahlung an: „Wir werden davon ausgehen müssen, dass eine Rezession droht. Wir werden keinen hängen lassen. What–ever it takes – das gilt auch für Bayern.“ Zuvor hatte der Bund bereits unbegrenzte Mittel zur Stützung der Wirtschaft angekündigt.
Bayern plant Soforthilfe für Betriebe vor allem aus Gastro, Tourismus, Handel und Kultur. Das Finanz- und das Wirtschaftsministerium entwickeln Hilfsangebote zwischen 5000 und 30 000 Euro, die zeitnah abgerufen werden können. Die Schuldengrenze in Bayern wird für ein Jahr außer Kraft gesetzt.
Betriebe in Not sollen sich zeitnah mit den Behörden in Verbindung setzen. Es sind offenbar Auszahlungen ohne große Prüfung, vergleichbar mit der Flut-Nothilfe geplant. Bedarf und Abrechnung werden rückwirkend überprüft.
Die bayerische Wirtschaft lobt die angekündigten Hilfsmaßnahmen. Diese seien ein „äußerst wichtiges Signal in der sich ausbreitenden Coronakrise“, betonte die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw), der Bayerische Handwerkstag (BHT) und der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) in einer gemeinsamen Erklärung. Die Verbände riefen zudem die Kommunen auf, den Betrieben unkompliziert die Gewerbesteuer zu stunden, und forderten, auf Bundes- und EU-Ebene die Bankenregulatorik anzupassen, damit Banken Kreditrückzahlungen stunden und Darlehen ausweiten könnten.
Gerade viele Familienbetriebe sowie Kleinst- und Kleinunternehmen würden von der Krise getroffen, sagte BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl und betonte: „Oftmals haben diese Betriebe nur geringe Liquiditätsreserven. Kurzfristige Einnahmeausfälle können damit sehr schnell in die Insolvenz führen.“ In diesen Fällen seien die angekündigten Soforthilfen existenzsichernd.
„Das Wichtigste ist, die Liquidität der Unternehmen zu erhalten“, sagte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Frank Hüpers, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Handwerkstages (BHT): „Bei der Beantragung von Hilfen aus dem Bayernfonds leisten die Handwerkskammern so weit wie möglich Amtshilfe. Wir wollen dazu beitragen, dass die Mittel schnell ausgezahlt werden können.“
Und wie kommen Betriebe an die Bazooka des Bundes heran? Hinter diesem Begriff von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verbirgt sich das staatlich geförderte Kreditprogramm.
.Die in ihrer Gesamthöhe grundsätzlich unbegrenzten Firmen-Kredite stellt die öffentliche KfW-Bankengruppe zur Verfügung. Ausgezahlt werden die Darlehen allerdings von den Hausbanken, bei denen die Firmen ihre Geschäftskonten unterhalten. Ein Weg der Firma führt deshalb erst mal dorthin. Allerdings warten die Geldinstitute noch auf die genauen Informationen der KfW, die am Freitag kommen sollen. Ab Montag, 23. März, können durch die jeweilige Hausbank die Fördermittel beantragt und anschließend durch die KfW genehmigt werden.
. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich zuerst an eine der Bürgschaftsbanken zu wenden, die es für jedes Bundesland gibt. Diese übernehmen Sicherheiten, die es den Hausbanken ermöglichen, KfW-Kredite und eigene Darlehen zu vergeben. Durch die neuen Maßnahmen der Bundesregierung können die Bürgschaftsbanken Sicherheiten für Kredite bis zu 250 000 Euro vergeben.
. Bayern will heute Details zu einem neuen Härtefallfonds für Firmen bekannt geben.
. Wenn beispielsweise Handwerksbetrieben mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die Aufträge ausgehen, kann die Firma für diese die Arbeitszeit verringern und Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Das geht auch online und gilt rückwirkend zum 1. März. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dann den größten Teil ihres Lohnes weiter, die Sozialabgaben der Firma für die reduzierte Arbeitszeit übernimmt die Bundesagentur. Der Betrieb muss seinen Leuten die Kurzarbeit ankündigen, diese müssen einwilligen. Oder der Betriebsrat stimmt zu. Die Firma schießt den Lohn vor und erhält einen Teil von der Bundesagentur zurück.