Hilfen vom Freistaat

von Redaktion

Bürgschaften: Die Staatsregierung stellt mittelständischen Unternehmen insgesamt 500 Millionen Euro für Bürgschaften zur Verfügung. Braucht ein Mittelständler einen Kredit, soll die jeweilige Hausbank dank der Bürgschaften schnelle Zusagen geben können. Dieser Teil des Programms wird über die LfA Förderbank abgewickelt.

Soforthilfe: Der zweite wesentliche Bestandteil sind sofortige Hilfszahlungen für Unternehmen. Bis fünf Mitarbeiter kann es 5000 Euro geben, bis zehn Mitarbeiter 7500 Euro, bis 50 Mitarbeiter 15 000 Euro, bis 250 Mitarbeiter 30 000 Euro.  dpa

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