Kurzarbeit: Staat trägt Lohnlücke

von Redaktion

Ansturm von Unternehmen – Gesetz für Eltern

Berlin – In der Coronakrise wollen Politik und Sozialpartner Lohnlücken beim Kurzarbeitergeld gemeinsam abfedern. Das sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch nach einem Spitzentreffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften in Berlin. Außerdem sollten „unverhältnismäßige Lohneinbrüche“ bei einem Arbeitsausfall wegen notwendiger Kinderbetreuung vermieden werden. „Wir werden dazu Gesetze machen“, sagte Heil. Es gehe darum, den Eltern in Deutschland ein Signal zu geben, dass sie in dieser Situation nicht mit unverhältnismäßigen Lohneinbußen zu rechnen hätten. Nach Angaben von Heil geht es um eine Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeber, die sich das Geld dann vom Staat zurückholen könnten.

Bundesweit gibt es bereits einen Ansturm von Unternehmen auf das erweiterte Kurzarbeitergeld. Die Firmen beantragen die Leistung in großem Stil bei den örtlichen Stellen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte in Berlin, „dass es momentan einen enormen Anstieg an Beratungsbedarf gibt“. Viele Unternehmen wollten Kurzarbeitergeld erstmals in Anspruch nehmen. Das erleichterte Kurzarbeitergeld fließt rückwirkend zum 1. März. Die BA übernimmt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Betriebe können Kurzarbeitergeld nutzen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel. Den Arbeitgebern werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können die Leistung anzeigen. Die Bundesagentur für Arbeit habe einen Puffer von 26 Milliarden Euro für Kurzarbeit.  dpa

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