Ein Rettungsschirm ohne Beispiel

von Redaktion

Die Politik spannt einen beispiellosen Rettungsschirm über die deutschen Unternehmen. Die Industrie mahnt: „Es kommt auf jeden Tag an.“ Ökonomen erwarten eine heftige Rezession.

Berlin – Die deutsche Wirtschaft hat das groß angelegte Rettungspaket der Bundesregierung begrüßt. „Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt keine Zeit verliert“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes BDI, Joachim Lang. „Das Wasser steht vielen Unternehmen bis zum Hals. Es kommt auf jeden Tag an.“

Für das Rettungspaket hatte das Bundeskabinett zuvor einen Nachtragshaushalt mit der Rekordsumme von 156 Milliarden Euro beschlossen. „Wir gehen in die Vollen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen, um unser Land zu schützen“, versicherte Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). Damit die Hilfen zügig ankommen, sollen sowohl Bundestag als auch Bundesrat sie noch in dieser Woche beschließen.

Ökonomen und auch die Bundesregierung rechnen mit einer Rezession. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, der Rückgang des Bruttoinlandsproduktes (BIP) werde mindestens so hoch sein wie in der Finanzkrise 2009. Damals ging das BIP um 5,7 Prozent zurück.

Die Bundesbank rechnet wegen der Corona-Krise mit einer „ausgeprägten“ Rezession in Deutschland, die nicht zu verhindern sei. Eine wirtschaftliche Erholung werde erst einsetzen, wenn die Pandemiegefahr wirksam eingedämmt sei.

Nach Berechnungen des Münchner Ifo-Instituts könnte die Corona-Krise mehr als eine halbe Billion Euro und mehr als eine Million Jobs kosten. „Die Kosten werden voraussichtlich alles übersteigen, was aus Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen der letzten Jahrzehnte in Deutschland bekannt ist“, sagte Ifo-Präsident Clemens Fuest. Der Rückgang könnte je nach Szenario 7,2 bis 20,6 Prozentpunkte betragen. „Das entspricht Kosten von 255 bis 729 Milliarden Euro.“

Der Schutzschirm der Bundesregierung im Einzelnen:

Große Unternehmen

Größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder mit hohen Umsatzerlösen sollen unter einen Schutzschirm schlüpfen können: Sie sollen mit Kapital und Garantien gestärkt werden, dafür plant die Bundesregierung 500 Milliarden Euro ein. Notfalls werde der Staat Firmen damit auch teilweise oder ganz übernehmen, sagte Altmaier. In den „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF) sollen mehrere hundert Milliarden Euro fließen. Dazu gehören Staatsgarantien für Verbindlichkeiten von bis zu 400 Milliarden Euro. 100 Milliarden Euro soll der WSF außerdem der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Krediten bereitstellen. Weitere 100 Milliarden Euro sind für direkte Unternehmensbeteiligungen vorgesehen.

Kleinbetriebe und Selbstständige

Für sie legt die Bundesregierung ein Hilfsprogramm im Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro aus. Dabei geht es um unbürokratisch zu gewährende Soforthilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, insbesondere zur Deckung laufender Kosten. Bei bis zu fünf Beschäftigten können einmalig 9000 Euro gezahlt werden, bei bis zu zehn Beschäftigten 15 000 Euro.

Insolvenzschutz

Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.

Mieter

Wer seine Miete nicht bezahlen kann, muss nach Plänen der Regierung vorerst nicht um seine Wohnung fürchten. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht vor, dass Mieter wegen Zahlungsrückständen infolge der Pandemie drei Monate lang nicht gekündigt werden können. Die Regelung bezieht sich auf Wohn- und Gewerbemieten und gilt zunächst bis Ende Juni. Mietervereinigungen begrüßten das Vorhaben; Vermieter- und Eigentümerverbände protestierten. Die Pläne sehen eine deutliche Einschränkung des Rechts der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen vor, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Konkret bedeutet das: Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. Juni dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Pandemie beruhen. In einem ersten Entwurf war sogar noch von einem sechsmonatigen Moratorium die Rede gewesen. Das ändere aber nichts an der grundsätzlichen Pflicht des Mieters, die Miete pünktlich zu zahlen, betonte das Ministerium. Auch Pachtverhältnisse seien in dem Vorhaben inbegriffen.

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