Hauptversammlungen ausnahmsweise online
München – Hauptversammlungen ohne Anwesenheitspflicht: Aktienrechtlich ist das grundsätzlich nicht möglich. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun dennoch Ausnahmen erlauben. Ansonsten müssten sich mitten in der Corona-Pandemie tausende Aktionäre mit dem Konzernvorstand in Messehallen und Ko