Bayern stockt Corona-Hilfen für Betriebe nochmals auf

von Redaktion

200 Millionen Euro bereits überwiesen – Aber Kritik am Einsatz von Privatmitteln – IHK plädiert für Schonbetrag

München – Bayerns Unternehmen brauchen Hilfe: 200 000 Anträge auf die Corona-Soforthilfe für Selbstständige und kleinere Unternehmen sind im Freistaat inzwischen eingegangen. Von den beantragten 1,5 Milliarden Euro wurden bereits 200 Millionen Euro angewiesen. Diese Zahlen verkündete Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gestern in München. Er kündigte zugleich an, dass die Maximalsätze der Unterstützung noch einmal angehoben werden: Auf Summen zwischen 9000 Euro (bisher 5000 Euro) für Unternehmen bis fünf Erwerbstätige bis zu 50 000 Euro (bisher 30 000 Euro) für Unternehmen bis 250 Erwerbstätige. Das Gießkannenprinzip soll dabei laut Aiwanger aber weiterhin nicht gelten: „Das ist nicht Geld für alle, sondern für die, die es benötigen.“

Es bleibt in Bayern also bei der Regelung, dass vor einer Inanspruchnahme der Corona-Soforthilfe liquides Privatvermögen eingesetzt werden muss. Nicht anzurechnen sind dabei laut der Förderbedingungen lediglich „langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden“.

Bei einem mittelständischen Autohändler aus der Landeshauptstadt sorgt genau das für Unmut, denn es gibt föderale Unterschiede. In Nordrhein-Westfalen etwa sei vom vorherigen Einsatz von Privatmitteln nicht die Rede.

Bei der IHK München und Oberbayern ist die Diskussion bekannt. Allerdings unterstützt Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl generell den Kurs der Staatsregierung in diesem Punkt: „Für die meisten Betroffenen ist es selbstverständlich, sich solidarisch zu verhalten und ein solches Notfallprogramm nur in einer tatsächlich existenzbedrohenden Lage zu nutzen. Nur so kommen die Mittel den wirklich Bedürftigen zugute, die sonst gar nicht mehr über die Runden kommen würden.“ Die IHK hat laut Gößl allerdings den Vorschlag unterbreitet, für Antragsteller einen festen Selbstbehalt einzuführen. „Bei der Soforthilfe Corona wäre es eine sinnvolle Erleichterung, für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften ein Schonvermögen von 25 000 Euro zu gestatten, auch um eine Gleichbehandlung mit den Kapitalgesellschaften sicherzustellen.“ Das Wirtschaftsministerium verweist dazu auf Anfrage darauf, dass „die bayerische Förderrichtlinie mit der des Bundes übereinstimmt“. Bayern hat sich mit dem Bund geeinigt, dass die Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte bis zu zehn Personen ab jetzt aus dem neuen 50-Milliarden-Euro-Bundeshilfspaket gezahlt wird. Bis zu 9000 Euro (bisher 5000 Euro vom Freistaat) gibt es nun für Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten, bis zu 15 000 Euro (bisher 10 000 Euro vom Freistaat) für bis zu zehn Beschäftigte.

Wer schon einen Antrag auf den bisherigen bayerischen Maximalbetrag gestellt hat, kann in frühestens zwei Wochen ausschließlich online über die Website https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ die Aufstockung auf den nun gültigen Höchstbetrag beantragen. Laut der Bundes-Förderrichtlinie ist „eine Kumulierung mit anderen Hilfen für die Corona-Pandemie grundsätzlich möglich“.

Der Freistaat unterstützt dafür nicht nur kleinere Firmen mit zehn Personen, sondern im Gegensatz zum Bund auch größere Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitern. Für alle Corona-Zuschüsse gilt übrigens seit Neuestem, dass sie steuerpflichtig sind. „Nur wenn im Jahr 2020 ein Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig“, heißt es dazu in den Förderrichtlinien. So sollen Mitnahmeeffekte vermieden werden. LARS BECKER

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