Berlin – Mit einer deutlich verschärften Investitionskontrolle will die Bundesregierung deutsche Unternehmen besser vor feindlichen Übernahmen aus dem Ausland schützen. Ein entsprechender Entwurf für eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) soll am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett beraten werden, wie aus Regierungskreisen bestätigt wurde. Unter anderem sollen meldepflichtige Erwerbe im Bereich kritischer Infrastruktur und weiterer ziviler Sicherheitsbereiche künftig „schwebend unwirksam“ sein, bis die Übernahme als unbedenklich eingestuft wurde. Damit soll offensichtlich der frühzeitige Abfluss von Fachwissen verhindert werden. Demnach soll künftig ein Investor erst dann Zugriff auf das Know-how eines Unternehmens erhalten, wenn der Staat die Übernahme als unbedenklich abgesegnet hat.
Der Gesetzentwurf stammt bereits von Januar dieses Jahres und sieht vor, dass die Bundesregierung künftig nicht mehr den Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung für die öffentliche Sicherheit durch den Einstieg eines Investors erbringen muss. afp