Berlin/München – In vielen Bundesländern gilt seit gestern die Lockerung der Corona-Maßnahmen im Einzelhandel. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern und Kfz-Händler dürfen damit vielerorts wieder die Tore öffnen. Doch der von manchen befürchtete große Ansturm auf die Läden blieb in den meisten Städten aus. Die Verbraucher hielten ihr Geld eher zusammen, „viele sind auf Kurzarbeit und fürchten um ihre Jobs“, gibt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth zu bedenken.
Die Händler, die heute wieder aufmachen können, freuen sich natürlich sehr, dass sie wieder für ihre Kunden da sein können“, so Genth. Nach mehreren Wochen der Schließung zähle jetzt jeder Euro Umsatz. Eine spürbare Kaufzurückhaltung zeigte sich gestern in vielen Innenstädten. Auch waren noch längst nicht alle Geschäfte, die eigentlich hätten öffnen dürfen, wieder am Start.
Bayerische Geschäftsleute müssen sich ohnehin noch bis zum Montag kommender Woche gedulden, bis auch sie (wenigstens zum Teil) wieder öffnen dürfen. Die Situation in den Bundesländern gestaltete sich insgesamt äußerst unterschiedlich. Während in Nordrhein-Westfalen neben den kleineren Geschäften auch Babyfachgeschäfte und Möbelhäuser öffnen durften, war es in Bayern lediglich den Bau- und Gartenmärkten erlaubt, jenseits des Lebensmittelhandels die Tore aufzumachen.
Mehrere Verbände erneuerten ihre Kritik am uneinheitlichen Vorgehen der Bundesländer sowie an den aus ihrer Sicht ungeeigneten Vorgaben. „Das Kriterium für eine Wiedereröffnung sollten keine Quadratmeterzahlen sein, sondern die Konzepte für Hygiene und Abstand“, meinte HDE-Geschäftsführer Genth. Uneinheitlich geregelt ist in den Ländern zudem, ob größere Geschäfte einen Teil der Verkaufsfläche absperren dürfen, sodass sie ebenfalls unter 800 Quadratmetern bleiben. Erlaubt ist das laut einer Übersicht des HDE etwa in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern oder Thüringen. In Bayern sei es verboten, in anderen Bundesländern die Lage unklar, hieß es.