Rentner müssen mit Nullrunde rechnen

von Redaktion

Ab 1. Juli erhalten 21 Millionen Rentner deutlich höhere Bezüge. Dafür werden sie wohl im kommenden Jahr ohne Erhöhung auskommen müssen.

VON WOLFGANG MULKE

München/Berlin – Die Wirtschaft taumelt, die Kapitalmärkte beben, doch die gesetzliche Rentenversicherung trotzt allen Krisen. Die rund 21 Millionen Rentner können sich sogar auf eine kräftige Erhöhung ihrer Ruhegelder ab dem 1. Juli freuen. Auf 1000 Euro Rente kommen 34,50 Euro im Westen und 42 Euro im Osten drauf, der nun auf gut 97 Prozent der Westrenten kommt. Schon im vergangenen Jahr gab es mit gut drei Prozent einen kräftigen Zuschlag.

Damit ist nun wohl erst einmal Schluss. „Im nächsten Jahr müssen die Rentnerinnen und Rentner voraussichtlich mit einer Nullrunde rechnen“, befürchtet Jochen Pimpertz, Rentenfachmann des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Diese Sorge liegt nahe, denn das Maß der jährlichen Rentenanpassung hängt wesentlich von der Entwicklung der Löhne ab. Da jetzt schon Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit sind und deshalb auch weniger verdienen, sinkt die sogenannte Bruttolohnsumme vermutlich. Die führenden Forschungsinstitute haben den Rückgang auf 0,4 Prozent geschätzt.

Wenn die Löhne sinken, müssten die Renten theoretisch auch sinken. Doch Kürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Schlimmstenfalls droht eine Nullrunde. Forscher Pimpertz hat vorgeschlagen, die nun beschlossene Anpassung zu strecken und den Rentnern die eine Hälfte des Zuschlags in diesem, die andere im nächsten Jahr zukommen zu lassen. Doch die Bundesregierung hat es jetzt anders entschieden.

Auch in den kommenden Jahren haben die Rentner nichts zu befürchten. Als die Bruttolöhne das letzte Mal zurückgingen, hat die Bundesregierung nicht nur Kürzungen verboten, sondern gleichzeitig einen sogenannten Nachholfaktor eingeführt. So sollte die Rente so lange weniger steigen, bis die eigentlich fällige Kürzung ausgeglichen worden ist. Doch dieser Faktor wurde von der Koalition wieder abgeschafft.

Wie stabil das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rente in der Krise ist, zeigt auch die Kurzarbeiterregelung. Die Arbeitnehmer sind auch in dieser Zeit rentenversichert, zahlen ihre Beiträge nur für das tatsächliche Gehalt. „Zusätzlich vom Arbeitgeber gezahlt werden Beiträge auf der Basis von 80 Prozent des Verdienstes“, erläutert ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Den Effekt zeigt ein Beispiel der DRV. Ein Arbeitnehmer verdient in Kurzarbeit mit 1500 Euro brutto die Hälfte seines üblichen Lohnes. Der innerhalb eines Jahres erworbene Rentenanspruch beträgt mit 24,40 Euro nur drei Euro weniger als die 29,40 Euro beim regulären Entgelt.

Besonders deutlich wird die Stabilität mit Blick auf kapitalgedeckte Alternativen wie die private Rentenversicherung oder Aktien. Erstere bringt derzeit kaum Zinsen, letztere erleiden heftige Kursverluste. Deshalb hält nicht nur Pimpertz das Umlageverfahren für unersetzlich. „Es ist in einem Risikomix ein stabiler Faktor, wenn kapitalgedeckte Alterssicherung sich wie jetzt in einer Schwächephase befindet“, erläutert er. Doch angesichts der demografischen Entwicklung mit immer mehr Älteren und weniger Beitragszahlern muss das System immer wieder angepasst werden. „Die Leistungserwartung muss sich nach der Corona-Krise immer auch an der Leistungsfähigkeit der nachfolgenden Generationen messen“, sagt er.

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