München – Nachdem das Geschäft der Lufthansa in der Corona-Krise in weiten Teilen zum Erliegen gekommen ist, wird im Konzern das Geld allmählich knapp. Viele Kunden, deren Flug in den vergangenen Wochen ausgefallen ist, fragen sich nun: Was passiert mit dem bereits bezahlten Geld? Bislang bemüht sich die Lufthansa vor allem darum, dass Kunden als Entschädigung einen Gutschein oder eine Umbuchung akzeptieren – und verspricht gleichzeitig teils ordentliche Rabatte. Vorteil für das Unternehmen: Das bezahlte Geld bliebt im Konzern.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: „Grundsätzlich hat man einen Anspruch auf Erstattung des Geldes, wenn der Flug gestrichen wurde“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Daher sollten Kunden, die eine Gutschein-Lösung oder eine Umbuchung ablehnten, sich an ihre Fluggesellschaft wenden und sie schriftlich dazu auffordern, das Geld zu überweisen. „Sollte die Fluggesellschaft dem nicht nachkommen, sollten sich Kunden an die Schlichtungsstelle wenden.“
Dass Kunden die Möglichkeit der Erstattung haben, versucht die Lufthansa bislang kleinzureden. Auf ihrer Internet-Präsenz wirbt die Fluggesellschaft stattdessen für ihre „erweiterten Umbuchungs- und Gutscheinmöglichkeiten“. Von einer Erstattung des Ticketpreises ist auf den ersten Blick keine Rede.
Kunden berichten aber, dass die Lufthansa das Geld umgehend erstatte, sofern man im Kundencenter anrufe (069/86 799 799). Frühmorgens sei das Service-Personal gut zu erreichen. Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung des Online-Kontaktformulars (www.lufthansa.com/de/de/feedback) oder das Senden einer entsprechenden E-Mail. (customer.relations@lufthansa.com).
Ein Sprecher der Lufthansa bestätigte auf Anfrage, Erstattungen seien grundsätzlich möglich. „Wir bitten jedoch um Verständnis, dass diese in der aktuellen Situation nicht in den sonst üblichen Fristen möglich sind.“
Denkbar ist aber auch, dass eine Gutschein-Regel schon in wenigen Wochen zur Pflicht wird. Am Mittwoch debattierte der Bundestag über einen entsprechenden Gesetzentwurf. Beschlossen ist noch nichts, bislang ist die verpflichtende Gutschein-Regel auch lediglich für Veranstaltungen wie abgesagte Konzerte oder geschlossene Fitnessstudios vorgesehen. Ausgeschlossen ist aber nicht, dass eine solche Gutschein-Pflicht auch für Flüge kommt. Damit sollen an sich gesunde Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, nicht noch weiter geschwächt werden.
Fluggäste, die von ihrer Fluggesellschaft lieber Geld statt Gutscheine wollen, sind gut beraten, sich schnell darum zu kümmern. Denn spielt die Fluggesellschaft auf Zeit, könnte es am Ende zu spät sein, warnt Verbraucherschützerin Rehberg. „Geht eine Fluggesellschaft pleite, ist das Geld automatisch Teil der Insolvenzmasse“, sagt sie. „Das Geld ist dann praktisch weg.“ SEBASTIAN HÖLZLE