Grillen auf dem Balkon oder im Garten: Was ist erlaubt?

von Redaktion

Gelegentliches Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist sowohl für Mieter als auch für Wohnungseigentümer grundsätzlich erlaubt. „Generell gilt aber das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme“, sagt Thomas Fuhrmann vom Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverband. In einer Wohneigentümergemeinschaft könne das Grillen auf dem Balkon in der Hausordnung verboten werden, sofern es Nachbarn beispielsweise durch Rauchbelästigung störe.

Auch für Mieter gibt es nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) zwei Ausnahmen von der grundsätzlichen Grill- Erlaubnis: „Ist im Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, müssen sich Mieter daran halten“, warnt der Mieterbund (LG Essen 10 S 438/01). „Wer das Grillverbot missachtet, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.“ Aber auch ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag dürfe dann nicht gegrillt werden, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht. „Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten steht“, erklären die Experten. Deshalb sollten Grillfreunde vom Holzkohlegrill zum Elektrogrill wechseln, empfiehlt der Mieterbund. mm

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