Ihr Vermieter muss die Kosten für die Rauchmelder tragen. Das gilt für den Erwerb der Melder, die Installation und auch die Wartung. Die Kosten einfach auf die Mieter über die Betriebskosten umzulegen, ist nicht korrekt. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Bei Gewerberäumen ist es übrigens so, dass der Vermieter die Kosten nur auf den Mieter umlegen darf, wenn dies ausdrücklich im Vertrag geregelt ist. Sonst ist dies auch hier nicht erlaubt.