Karlsruhe – Der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat das umstrittene EZB-Urteil des Verfassungsgerichts verteidigt. „Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Entscheidung für Europa eine gute Entscheidung ist, weil sie die Bindung an das Recht stärkt“, sagte Voßkuhle der Wochenzeitung die „Zeit“. Das werde sich „mittelfristig und langfristig zeigen“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebilligte Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Die Verfassungsrichter entschieden, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht umfassend begründet und der EuGH das Vorgehen nicht ausreichend geprüft habe. Sie stellten deshalb kompetenzwidrige Beschlüsse fest.
Auf Kritik stieß vor allem, dass sich Karlsruhe über die Entscheidung des EuGH hinwegsetzte. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schloss ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht aus.
Gerichtspräsident Voßkuhle widersprach der Auffassung, der Europäische Gerichtshof müsse in Fragen des Europarechts immer das letzte Wort haben: „Nach unserer gefestigten Rechtsprechung und der Rechtsprechung vieler andere Verfassungsgerichte der Mitgliedsstaaten der EU sind die Verfassungsgerichte aber legitimiert und verpflichtet, in seltenen Ausnahmefällen bei besonders gravierenden Kompetenzverletzungen der europäischen Institutionen einzuschreiten.“
Nach Ansicht Voßkuhles bedeutet das Urteil auch keinen Autoritätsverlust des Europäischen Gerichtshofs. Es sei „völlig alltäglich, dass Gerichte nicht einer Meinung sind“. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts sei „ein Beitrag zum Dialog“.
Auch der Berichterstatter in dem Verfahren, Peter Michael Huber, verteidigte das Urteil und warnte vor falschen Interpretationen. „Die Kritiker haben entweder die Stoßrichtung nicht verstanden oder wollen sie nicht sehen“, sagte Huber der „Süddeutschen Zeitung“.
Auch Huber wies Vorwürfe zurück, das Urteil schädige die europäische Rechtsordnung. Die EU sei kein Bundesstaat, „der sich aus eigener Kraft eine autonome Rechtsordnung mit unbedingter Geltung in den Mitgliedsstaaten geben könnte“, sagte er. Der Satz von Kommissionspräsidentin von der Leyen, „das Europarecht gelte immer und ohne jede Einschränkung, ist, so gesehen, falsch“.
Huber warnte vor einem Vertragsverletzungsverfahren und plädierte für Zurückhaltung. „Ein Vertragsverletzungsverfahren würde die Sache eskalieren, ohne dass die Bundesregierung adäquat antworten könnte“, sagte der Verfassungsrichter. „Das Vernünftigste wäre, den Ball flach zu halten und zu überlegen, ob unser Urteil nicht doch ein paar richtige Punkte enthält.“ afp, dpa