Honorar-Streit vorerst ungeklärt

von Redaktion

Karlsruhe – Der Rechtsstreit um Honorare bei Architekten- und Ingenieursplanungen bleibt vorerst ungeklärt: Der Bundesgerichtshof (BGH) legt die Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Fraglich sei, ob die maßgebliche EU-Richtlinie unmittelbar für den einzelnen Bürger gelte, begründete das höchste deutsche Zivilgericht am Donnerstag seine Entscheidung. Der BGH neigt dazu, „keine unmittelbare Wirkung“ anzunehmen. Bauherren, Architekten und Ingenieure müssen damit bis auf Weiteres mit Rechtsunsicherheit leben. Die Bundesarchitektenkammer empfiehlt allen Seiten, möglichst klare Honorarvereinbarungen abzuschließen.

Im Mittelpunkt der BGH-Verhandlung stand die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie regelt seit Jahrzehnten, was Architektenplanung kosten darf. Doch nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli vergangenen Jahres ist die deutsche Verordnung mit ihren verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen europarechtswidrig. Nun ist unklar, ob die HOAI so noch gilt. dpa

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