Einigung: Eckpunkte für Lufthansa-Paket

von Redaktion

München – Bundesregierung und EU-Kommission haben sich bei Verhandlungen über ein Rettungspaket für die schwer angeschlagene Lufthansa auf Eckpunkte geeinigt. Demnach soll die Lufthansa Start- und Landerechte in Frankfurt und München abgeben, wie es am Freitagabend aus Regierungskreisen hieß.

Wie die dpa erfuhr, sieht der Kompromiss vor, dass Lufthansa insgesamt acht Flugzeuge mitsamt der dazugehörigen 24 Start- und Landerechte abgeben soll – jeweils vier Jets in Frankfurt und München. Damit könnten Wettbewerber an den beiden Heimatflughäfen von Lufthansa jeweils eine eigene Basis errichten. Zunächst hatte die EU-Kommission die Abgabe von 20 Jets gefordert. Lufthansa hatte die Abgabe von drei Flugzeugen angeboten, das hatte aber die EU-Kommission laut Bericht abgelehnt.

Die Bundesregierung will die in der Corona-Krise schwer angeschlagene Lufthansa mit einem neun Milliarden Euro umfassenden Hilfspaket stützen. Der Aufsichtsrat der Lufthansa hatte dem Rettungspakt bisher noch nicht zugestimmt. Als Grund nannte das Unternehmen mögliche Auflagen der EU-Kommission.

Die Verhandlungen sind mit dem Kompromiss zwischen Bundesregierung und Kommission aber noch nicht abgeschlossen. Brüssel muss dem Paket zustimmen. Die Bundesregierung muss es notifizieren. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, hatte die Forderung der Kommission nach Auflagen verteidigt. Es gehe nicht darum, zusätzliche Hindernisse zu schaffen, sondern darum, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

Dass die EU-Kommission von der Lufthansa fordert, im Gegenzug für die Staatshilfen Start- und Landerechte abzugeben, erklärte Vestager mit der Bedeutung der sogenannten Slots für den Wettbewerb. „Wenn jemand mit ihnen konkurrieren will, braucht er Slots an einem Flughafen“, sagte die Dänin.

Der Lufthansa-Aufsichtsrat verzichtete am Mittwoch zunächst darauf, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Das Gremium müsste über Kapitalmaßnahmen abstimmen, die einen Einstieg des staatlichen Stabilisierungsfonds ermöglichen würden – diesen hatte die Bundesregierung in der Corona-Krise beschlossen.

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