Erster Rückgang der Geschichte
Der Beschluss der Bundesregierung zur vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer ist ein historisches Novum: Bislang war die vor gut 50 Jahren in der Bundesrepublik eingeführte Umsatzsteuer immer gestiegen – zuletzt im Jahr 2007 um drei Prozentpunkte. Was es immer wieder gegeben hat, sind Steuersenkungen für einzelne Produkte: So wurde beispielsweise die Mehrwertsteuer für Tampons und Binden anfang Januar von 19 auf 7 Prozent gesenkt.
Von zehn auf 19 Prozent
Seit hunderten Jahren zweigen Staaten vom Handel ihrer Bürger Geld für sich ab. Die neue Mehrwertsteuer, die 1968 in Kraft trat, lässt sich mit dem Sprichwort „Den Letzten beißen die Hunde“ zusammenfassen: Denn anders als zuvor können sich seitdem Unternehmen ihre an andere Firmen bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Die Steuerlast trägt der Endverbraucher, diese Last war früher niedriger: Von 10 Prozent vor 50 Jahren ging es in sieben Schritten hoch auf derzeit 19 Prozent. Der ermäßigte Satz für Waren des täglichen Bedarfs stieg von 5 auf 7 Prozent.
Milchanteile und Günstlingswirtschaft
Regierungen führen gern Ausnahmen von der Mehrwertsteuer für Branchen ein, die ihnen besonders am Herzen liegen. Die bekanntesten Ausnahmen sind etwa Lebensmittel und Bücher, auf die nur 7 Prozent fällig werden. Ausnahmen in vielfältiger Form gibt es etwa beim Kaffee: Bohnen und Pulver kosten 7 Prozent Umsatzsteuer, Instantkaffee aber 19 Prozent. Auf die Tasse im Café oder den Kaffee zum Mitnehmen werden 19 Prozent aufgeschlagen – es sei denn, es sind mindestens 75 Prozent Milch darin. Dann sind 7 Prozent fällig.
Fiskus freut sich
Rentabel für den Staat ist die Umsatzsteuer allemal: Im Jahr 2019 nahm er darüber rund 183 Milliarden Euro ein.