Neue Regeln für Taxis, Uber & Co.

von Redaktion

VON ANDREAS HOENIG UND SEBASTIAN HÖLZLE

Berlin/München – Die schwarz-rote Koalition will den Einstieg neuer Anbieter in den Taxi- und Fahrdienstmarkt erleichtern. Union und SPD einigten sich auf eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes, wie in Koalitionskreisen bestätigt wurde. Einem Eckpunktepapier zufolge sollen sogenannte Pooling-Angebote von Fahrdiensten, bei denen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen, dauerhaft erlaubt werden.

Gesetz bis Jahresende

Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange (CSU) sagte: Mit der Koalitionseinigung liege nun ein ausgewogener Kompromiss für moderne Mobilitätsangebote in der Stadt und gerade auch auf dem Land auf dem Tisch. Bis zum Ende des Jahres wolle die Koalition einen neuen bundesweiten Rechtsrahmen schaffen. Neue Anbieter wie Uber, Moia, Clevershuttle und ViaVan sollen künftig Rechtssicherheit bekommen. Bislang sind viele neue Anbieter nur auf Grundlage befristeter Ausnahmeregelungen unterwegs. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol wies aber darauf hin, dass es noch keine abschließende Einigung gebe.

Mehr Pooling-Angebote

Das bisherige Eckpunktepapier sieht vor, dass auch Anbieter des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Poolingdienste anbieten können. Das soll vor allem im ländlichen Raum für mehr Angebote sorgen.

Geplant sind auch Reformen für das klassische Taxigewerbe. Die Branche sieht sich durch die neuen Anbieter unter Druck geraten. Künftig sollen Tarifkorridore festgelegt werden können –mit Höchst- und Mindestpreisen. Dazu soll das Verkehrsministerium Vorschläge machen. Die Ortskundeprüfung für angehende Taxifahrer soll künftig vereinfacht werden.

Rückkehrpflicht bleibt

Die umstrittene Rückkehrpflicht für taxiähnliche Mietwagen soll dagegen erhalten bleiben. Sie besagt, dass die Fahrzeuge nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren müssen und – anders als Taxis – nicht auf der Straße auf Kunden warten dürfen. Das Taxigewerbe hatte eine Abschaffung der Rückkehrpflicht strikt abgelehnt.

Taxler sind vorsichtig

Christian Hess, Geschäftsführer der Münchner Taxi-Zentrale Isarfunk, bewertet die jetzt bekannt gewordenen Pläne vorsichtig optimistisch: „Meine Befürchtungen war, dass es schlimmer kommt“, sagte er. Wichtig sei, dass die Rückkehrpflicht für Mietwagen weiter gelten soll. Auch dem Pooling stehe er offen gegenüber, erste Experimente damit hätte Isarfunk bereits 2012 unternommen, nur hätten Fahrgäste das Angebot damals noch nicht angenommen.

Angesichts der hohen Verkehrsdichte in Großstädten stelle er sich aber schon die Frage, warum überhaupt neue Anbieter auf den Markt sollten. „Allein in München gibt es 3300 zugelassene Taxis, die bei Weitem nicht immer ausgelastet sind.“ Zudem bezweifelt Hess, dass sich Anbieter wie Uber oder Free Now in Zukunft an die Gesetze halten werden. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit lassen ihn daran zweifeln. „Und für Behörden ist es extrem schwierig, Verstöße nachzuweisen“, sagte Hess. Taxis dagegen hätten eine gesetzliche Beförderungspflicht und würden dieser selbstverständlich auch nachkommen.

Ähnlich äußerte sich Florian Bachmann vom Taxiverband München. Zwar begrüße er den geplanten Erhalt der Rückkehrpflicht, „das Problem in der Praxis wird weiterhin natürlich die Überprüfung der Einhaltung sein“, sagte Bachmann. Er betonte aber, dass sein Verband das Eckpunktepapier bislang noch nicht erhalten habe. Man müsse daher erst noch sehen, wie die Details geregelt und formuliert seien.

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