Ex-Finanzminister Waigel kritisiert Verfassungsrichter

von Redaktion

München – Der frühere Bundesfinanzminister Theo Waigel hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 5. Mai kritisiert und die Frage aufgeworfen, ob das höchste deutsche Gericht in dieser Frage überhaupt zuständig ist. „An sich entscheidet der Europäische Gerichtshof über Fragen des europäischen Rechts“, hieß es in einem Rundschreiben von Waigels Münchner Anwaltskanzlei. „Damit stellt sich die Frage, wie überhaupt das Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidungskompetenz gelangt.“ Das Verfassungsgericht unterstelle dem Europäischen Gerichtshof so krasse Entscheidungsfehler, dass seine eigene Entscheidungskompetenz wieder auflebe, schreiben der frühere CSU-Politiker und dessen Sohn Christian Waigel. In ihrem Urteil verwiesen die Verfassungsrichter auf die negativen Folgen des EZB-Kaufprogramms – etwa Risiken für den Immobilienmarkt und Aktienblasen. „In der Konsequenz würde das aber bedeuten, dass sich die EZB bei gesamtökonomisch und auch wirtschaftspolitisch wirkenden Maßnahmen vorwerfen lassen müsste, ihr Mandat zu überschreiten, weil sie nur eng begrenzte währungspolitisch wirksame Maßnahmen ergreifen dürfe.“ Die Unabhängigkeit der EZB wäre ausgehöhlt, sie würde zum zahnlosen Tiger.

Theo Waigel war von 1989 bis 1998 Finanzminister, er gilt als „Vater des Euro“. sh

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